(Franz., „brennende/glühende Kammer“), außerordentlicher Gerichtshof in Frankreich, der 1553 von König Franz I. als außerordentliches Inquisitionsgericht zur Verfolgung der Hugenotten eingeführt wurde. Das Verfahren fand in einem schwarz verhängten, von Kerzen erhellten Raum, der „glühenden Kammer“, statt. Die vom Gerichtshof zu verschiedenen Zeiten verhängte Strafe war meist der Feuertod. Im Mai 1560 wurde die Ch. aufgehoben, 1677 von König Ludwig XIV. als Cour de Poison (Gift-Gerichtshof) jedoch wieder eingeführt. Die Angelegenheit begann mit dem Verdacht, dass einige Mitglieder des französischen Adels von einem geheimen internationalen Ring vergiftet wurden, und so befahl der König 1677 dem Polizeichef Nicolas de la Reynie, eine Untersuchung anzustellen, wobei auch mehrere Anführer des Ringes, darunter Adelige, ein Rechtsanwalt und ein Bankier ausgeforscht wurden. Der Polizeichef beschlagnahmte Giftvorräte, die in ganz Frankreich verstreut waren. Die Straftaten reichten vom bestellten Giftmord über Abtreibungen bis hin zur Praktizierung > Schwarzer Messen. 442 Personen kamen in Verdacht, davon wurden 367 verhaftet und 36 in den anschließenden Verfahren hingerichtet.
Unter den Hingerichteten befand sich auch die Wahrsagerin La Voisin, die Hauptakteurin der Affäre. Sie wurde ab 1667 regelmäßig von Madame Montespan, der Geliebten König Ludwigs XIV., aufgesucht. Diese fürchtete nämlich, die Gunst des Königs an eine Nebenbuhlerin zu verlieren, und bat La Voisin um Hilfe. Daraufhin soll La Voisin einige Priester zur Feier Schwarzer Messen für Montespan veranlasst haben, damit der Teufel ihr helfe. Zudem kam zu Tage, dass sich La Voisin mittels Gift ihres Ehemannes entledigt und an die Witwe des verstorbenen Präsidenten des französischen Parlaments sowie an den Cousin eines der Richter in dem Prozess Gift verkauft hatte. Sie wurde zusammen mit anderen so schrecklichen Folterungen ausgesetzt wie > Spanischer Stiefel, > Streckbank und > Wasserfolter. Das Todesurteil wurde am 22. Februar 1680 vollstreckt. La Voisin bestand bis zum Schluss darauf, keine Hexe zu sein, und stieß mehrfach das um sie herum brennende Holz beiseite, bis sie schließlich überwältigt wurde.
Nach der Hinrichtung wurde die Kammer 1680 offiziell wieder aufgelöst. 1682 mussten auch die Untersuchungen unterbrochen werden, weil der König die Unterlagen vernichten ließ. Reynie ging nun den Aussagen über Montespan im Geheimen nach, die, obwohl nachweislich an den Gräueltaten beteiligt, nicht vom Hof verjagt wurde, sondern sich in ein Kloster in Bourbon zurückzog, wo sie der französische König regelmäßig besuchte.
Wenn also trotz der angeordneten Vernichtung Einzelheiten über den Fall bekannt wurden, so beruhen diese auf den Aufzeichnungen des Pariser Polizeikommissars und den Akten des Archivs der Bastille (Bde. IV bis VIII).
Der Dichter E.T.A. Hoffmann bezieht sich in seiner Erzählung „Das Fräulein von Scuderie“ auf eben diese Ch. Ludwigs XIV., womit er verdeckt die ihm aus seiner beruflichen Erfahrung als Jurist bekannte Sondergerichtsbarkeit in Preußen kritisierte.
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