Burchard von Worms

(Ahd. bergan, „bergen“; hard, stark), auch Burkhard, Buggo, Burchardus Wormaciensis (* um 965 Hessengau; † 20.08.1025 Worms), heilig (Fest: 20. August), Bischof von Worms und einer der bedeutendsten Kanonisten des Mittelalters.
B. wurde an verschiedenen Orten ausgebildet, um 995 Propst von St. Viktor in Mainz und königlicher Hofkaplan, 997 zum Priester und 1000 zum Bischof von Worms geweiht. Sein Wirken als Bischof umfasste die Neuorganisation der Diözese nach den Ungarneinfällen.

Zwischen 1008 und 1012 arbeitete er an der bis dahin vollständigsten Sammlung kirchlicher Rechtsbeschlüsse, den Decretorum Libri XX, die er aber bis 1023 /25 ständig redigierte. Diese Sammlung enthält im Abschnitt De incantatoribus et auguribus in Buch X und im Poenitential (meist als Corrector Burchardi zitiert) in Buch XIX wertvolle Quellen zur Geschichte des > Aberglaubens (maleficium).
Die Sammlung umfasst, mit Ausnahme des Dogmatischen, die ganze Fülle der in der kirchlichen Praxis begegnenden Fragen, besonders die Bußbestimmungen. Vom Aberglauben wird an verschiedenen Stellen gehandelt. In Buch I, Kap. 94, stehen die Bußfragen, die der Bischof bei der Bereisung der Diözese stellen soll, wobei sich die Fragen 9, 42-45, 49-52 und 54 auf abergläubische Bräuche beziehen. Das gesamte Buch X, De incantatoribus et auguribus, wendet sich gegen > Zauberei und > Wahrsagung. Gewisse Formen des Aberglaubens werden als real empfunden, hingegen wird der Glaube an den > Werwolf  (werewulf), an > Wetterzauber, > Incubus und > Succubus sowie an die > Nachtfahrt ausdrücklich abgelehnt.
Das Buch XIX mit dem Titel Corrector et Medicus, das B. wahrscheinlich schon vorgefunden hat, enthält in Kap. 5 siebenundvierzig Bußfragen, die sich mit Aberglauben befassen; hinzu kommt noch Kap. 152. Die Texte nennen Abtreibungstränke, magisch induzierte Impotenz und den > bösen Blick als erwiesene Tatsachen. Hingegen werden > Liebestränke, die Verwandlung in Tiere oder der geschlechtliche Umgang zwischen Menschen und Dämonen als Phantasie hingestellt. Erwähnt wird auch die Vorstellung luftfahrender Frauen, als deren Anführerin Frau > Holda genannt wird. Eine weitere Gruppe von Luftfahrerinnen, sind jene, die zu Schadenszwecken ausfahren, Menschen töten, deren Herz essen, dafür etwas in den Körper legen und dann die Opfer wiederbeleben. Eine dritte Gruppe gleicht den wilden Heeren. Zu bestimmten Zeiten sollen zwei Gruppen dieser Nachtfahrerinnen in den Lüften einander bekämpfen (Habiger-Tuczay, 121).
Im Corrector macht B. Vorschläge zur Bestrafung von Wahrsagern, Nachtfahrenden und Zauberern. Sie sollten aus der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen oder des Pfarrbezirks verwiesen werden. Einen schuldigen Laien soll der Bann treffen und ein überführter Priester degradiert werden. Eine Hinrichtung fordert B. jedoch nicht (Daxelmüller, 111).
B. berichtet auch, dass Frauen zum Zwecke des Liebeszaubers auf ihrem entblößten Gesäß Brotteig kneteten und dem Mann davon zu essen gaben.

In die späteren kirchenrechtlichen Sammlungen wurde der Corrector nicht mehr aufgenommen.

W.: Burchardus, Wormaciensis: D. Burchardi Wormaciensis Ecclesiae Episcopi Decretorum Libri XX. ex Conciliis [et] Orthodoxorum patrum Decretis, tum etiam diversarum nationum Synodis, ceu Loci communes digesti. Coloniae: Novesiani, 1548.
Lit.: Habiger-Tuczay, Christa: Magie und Magier im Mittelalter. München: Eugen Diederichs, 1992; Daxelmüller, Christoph: Zauberpraktiken: die Ideengeschichte der Magie. Düsseldorf: Patmos, 2005.
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