Blutrache

(Engl. blood feud; it. vendetta), Tötung eines Mörders bzw. Totschlägers durch einen Angehörigen des Getöteten oder eine ihm nahestehende Person.
Die B. ist eine Urform des Rechtslebens zum Schutz der Sippschaft. Sie zieht sich oft durch ganze Geschlechterfolgen hin und erhält sich, bis die staatliche Organisation dem Einzelnen und der Gesamtheit Schutz gewährleistet.

So fiel es in Israel im Falle von Mord, Totschlag und Vergewaltigung (Gen 34; 2 Sam 13,1-17) in Ermangelung einer zentralen Gerichtsinstitution der Sippe zu, durch Tötung des Täters die Tat zu rächen (Ex 21,12; Lev 24,17; 2 Sam 21,1-14).
Nach dem islamischen Gesetz ist der nächste Verwandte des Getöteten (walī-ad-dam) grundsätzlich zur B. berechtigt. So steht im Koran, Sure 2, 179: „In der Wiedervergeltung ist für euch Leben“.
Im verbreiteten Bestreben, den zürnenden Geist des Toten zu beschwichtigen, hat B. auch einen religiösen Hintergrund. Wurde der Tod durch > Magie hervorgerufen, sollte das > Totenorakel zeigen, ob die B. an einem nahen Angehörigen oder einem entfernten Stammesgenossen durchzuführen war.

Lit.: Strehlow, Wighard: Wüstentanz: Australien spirituell erleben durch Mythen, Sagen, Märchen und Gesänge. Allensbach am Bodensee: Strehlow Verlag, 1997; Wahl, Detlev: Blutrache – Kopfjagd – Raubüberfall: Kriege und Waffen der Naturvölker. Rostock: Meridian-Verl., 1999; Baumeister, Werner: Ehrenmorde: Blutrache und ähnliche Delinquenz in der Praxis bundesdeutscher Strafjustiz. Münster [u.a.]: Waxmann, 2007.
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