Bischofsregel

Regel zur Bestimmung der unterirdischen Tiefe durch > Rute oder > Pendel. Die Regel geht auf den Bischof von Grenoble, Frankreich, im Jahr 1780 zurück, der sich eingehend mit dem Rutenphänomen beschäftigte. Da er sich selbst für zu wenig sensitiv hielt, bediente er sich begabter Personen aus der Bevölkerung. Dabei machte er bei einem Hirtenjungen, den er als Rutengänger angestellt hatte, die Feststellung, dass dessen Rute nicht nur genau über einer Wasserader ausschlug, sondern schon zu reagieren begann, wenn er sich viele Meter links oder rechts des Wasserlaufs befand und das Wasser tief unter der Erde dahinfloss. Lag das Wasser in drei Meter Tiefe, begann die Rute bereits drei Meter links oder rechts davon auszuschlagen. Deshalb nennt man diese Art der Tiefenortung die „Bischofsregel“: Ankündigungszone bis Hauptzone = Tiefe.

Lit.: Schneider, Reinhard: Leitfaden und Lehrkurs der Ruten- und Pendelkunst: Einführung in die Radiästhesie. Wertheim: Oktogon-Verlag, 1984; Mayer, Hans: Wünschelrutenpraxis: wie man Strahlen erkennt, wie man mit ihnen lebt, wie man sie nützt; der Umgang mit Pendel und Wünschelrute/Winkelbaur, Günther. Wien: Orac, 21986.
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