Bildzauber

Lat. invultuatio, von lat. vultus, Gesicht, franz. envoùtement; Verwendung eines Bildes, das eine Person, ein Tier oder einen Gegenstand darstellt, um auf Mensch, Tier oder Gegenstand magisch zu wirken und so im positiven oder negativen Sinn Einfluss auszuüben.
Bildvorlagen
Bei der Bildvorlage muss es sich nicht unbedingt um eine exakte Abbildung oder Nachbildung der Person, des Tieres oder des Gegenstandes handeln. Es genügt auch ein Bild oder eine Puppe aus Wachs oder Lehm, ein Stück Holz, eine rohe Zeichnung im Sand, unter Umständen auch die bloße Vorstellung. Manche Hexen beteuerten, dass in solche Figuren zur Stärkung des Zaubers wirksame Ingredienzien wie Erde von einem frischen Grab, Asche verbrannter Menschenknochen, schwarze Spinnen und Holundermark (> Holunder) eingearbeitet wurden. Als weitere Stärkung gelten Beigaben von der real existierenden Person als künftiges Opfer, wie eine Haarsträhne, abgeschnittene Fingernägel, Blut, Fäden von Kleidungsstücken, Taschentücher, Speichel, Schweiß, Tränen und andere Körperflüssigkeiten oder sonstige Dinge, die mit der betreffenden Person in enger Verbindung stehen.

Analogie
Dabei wird eine Analogie („hier wie dort“) oder eine psychische Fernwirkung vorausgesetzt, die bewirken soll, dass die Behandlung des Bildes sich auf das im Bild Dargestellte positiv oder negativ auswirkt. Diese Ambivalenz beschreibt bereits der arabische Schriftsteller Gâhiz im 9. Jh.: „Man macht zwei Wachskerzen und gibt ihnen die Gestalt zweier Menschen. Dann vergräbt man sie insgeheim. Wenn dies nun so geschieht, dass ihre Gesichter einander zugewandt sind, dann neigen die dargestellten Personen einander in Liebe zu; wenn sie einander den Rücken kehren, dann hört die Liebe der beiden auf“ (Frankel, 40-41). Diese Ambivalenz des B. lässt sich am besten mit Liebeszauber und Schadenzauber umschreiben.

Liebeszauber
Beim Liebeszauber will man die Liebe einer begehrten Person gewinnen oder ihr schaden. Hierher gehören auch die zahlreichen Zauberpraktiken zur Glücksbeschaffung. So wird von den schriftlosen Jägervölkern berichtet, dass Zeichnungen von Wildtieren beschossen wurden, um Jagdglück herbeizuführen.

Schadenzauber
Am ausgeprägtesten ist beim B. jedoch der Schadenzauber, etwa durch das Durchstechen oder Schmelzen bzw. „Rösten“ von Puppen, die eine zu schädigende oder zu tötende Person darstellen. Dabei verwendet man häufig eine Wachsfigur, die unter Anrufung von bösen > Dämonen mit Nadeln durchbohrt, ins Feuer geworfen, vergraben oder verstümmelt wird. Von dieser Praxis ist bereits in der Antike die Rede. So heißt es bei Ovid in den Heroidenbriefen (6, 91-92): „Medea weiht Menschen in den Untergang, auch wenn sie abwesend sind, durchbohrt ihr wächsernes Bild und treibt in die arme Leber dünne Nadeln.“

Die Puppe im Boden zu begraben hieß, dass das Opfer qualvoll dahinsiechen sollte. So steht in den von Fritz Byloff veröffentlichten Prozessakten (Innsbruck, 1485), dass man beim Nachgraben unter der Tür ein handgroßes Wachsbild fand, „darstellend ein Weib, durchstochen und voll von Löchern. Auch steckten in dem Wachsbild zwei Nadeln, eine in Richtung von der Brust zur linken Schulter, die andere in Richtung von der Brust gegen den Rücken“ (Biedermann, S. 95).
Die einzige Möglichkeit sich gegen Schadenzauber zu verteidigen, ist die Auffindung und Vernichtung des eigenen Ebenbildes.
Zielpersonen
Typische Zielpersonen für den Schadenzauber waren Jahrhunderte hindurch unerwünschte Rivalen, wozu auch die königliche Familie gehörte. 1578 löste die Entdeckung von drei Wachsbildern in königlichen Pferdeställen Englands große Aufregung aus, denn eines war mit dem Namen der Königin versehen. Zu den prominentesten Persönlichkeiten auf dem europäischen Kontinent, die angeblich Ziel eines B. waren, gehörte Philipp VI. von Frankreich, der Anklage gegen Robert von Artois erhob.

Eine konkrete Beschreibung der Verwendung dieser Wachsbilder lieferte 1612 Mother Demdike, eine Hexe von Pendle: „Die schnellste Art, einem Menschen durch Hexerei das Leben zu nehmen, ist die, ein Tonbild nach der Gestalt der Person zu machen, die getötet werden soll, und dieses sorgfältig zu trocknen. Und wenn ihr die Person an einer Stelle mehr als am ganzen übrigen Körper krankmachen wollt, dann nehmt einen Dorn oder eine Nadel und stecht sie in diesen Teil des Bildes hinein, den Ihr damit krankmacht. Und wenn Ihr einen Teil des Körpers dahinsiechen lassen wollt, dann nehmt diesen Teil des Bildes und verbrennt ihn. Hierauf wird der Körper sterben“ (Pickering, 39).
Diesem Treiben suchte bereits 1326 Johannes XXII. mit der Konstitution Super illius specula entgegenzutreten, doch wurden gerade dadurch die zauberischen „imagines“ (Bilder) im ganzen Abendland bekannt und spielten von nun an in den Hexenprozessen eine wichtige Rolle. Auch der von Heinrich Institoris und Jakob Sprenger 1487 erstmals herausgegebene > Malleus Maleficarum, Hexenhammer genannt, konnte den B. nicht beenden. Nach dem 16. Jh. drang die Beachtung solcher Zaubereien und Gegenstände bis in die Gesetzestexte vor, etwa für Bayern 1611 und für Österreich in die Ferdinandea von 1656.
Durch B. versuchte Katharina v. Medici, Königin v. Frankreich (1519-89), die Hugenottenführer Coligny und den Prinzen de Condé zu töten, indem sie in deren Bilder Schrauben eindrehen ließ. Königin Elisabeth d. Gr. v. England (1533-1603) fürchtete, durch B. mit Hilfe von Wachspuppen behext zu werden. Sie billigte 1562 den Act against Conjurations, Enchantments and Witchcrafts, worin mit dem Galgen bedroht wurde, wer auf magische Weise den Tod eines Menschen verursachte.

Lit.: Ovidius Naso, Publius: Briefe der Heroiden/im Versmaße der Urschrift übers. und erl. von Alexander Berg. Berlin: Langenscheidt, 31911; Frankel, Sigmund: Zum Zauber mit Menschenbildern. Zeitschrift für Volkskunde 13 (1903); Byloff, Fritz: Volkskundliches aus Strafprozessen der österreichischen Alpenländer mit besonderer Berücksichtigung der Hexenprozesse 1455 bis 1850/ges., hrsg. und mit Anm. vers. von Fritz Byloff. Berlin [u.a.]: de Gruyter, 1929; Biedermann, Hans: Handlexikon der magischen Künste: von der Spätantike bis zum 19. Jahrhundert. Studienausgabe. 2. verb. u. wesentlich verm. Aufl. Graz: ADEVA, 1973; Schnyder, André: Malleus Maleficarum: von Heinrich Institoris (alias Kramer) unter Mithilfe Jakob Sprengers aufgrund der dämonologischen Tradition zusammengestellt; Kommentar zur Wiedergabe des Erstdrucks von 1487. Göppingen: Kümmerle, 1993; Ruff, Margarethe: Zauberpraktiken als Lebenshilfe: Magie im Alltag vom Mittelalter bis heute. Frankfurt a.M.: Campus, 2003.
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