Bibliomantie/Bibliomantik

Griech. biblion, Büchlein; manteia, Weissagung; engl. bibliomancy; Weissagen mit Büchern, meist mit heiligen Schriften. Dabei schlägt man die Seite eines Buches nach Zufall oder blind auf und wählt bei geschlossenen Augen mit dem Daumen oder einem Stäbchen einen Abschnitt oder ein Wort aus. Das gewählte Wort oder der gewählte Absatz soll Antwort auf eine vorher gestellte Frage geben.
Im Altertum wurden mit Vorliebe das Alte Testament, Astrologische Werke, Orakelsammlungen (> Losbücher) und Dichtungen (Sortes Homericae, Sortes Vergilianae) benutzt. Die B. fand dann auch Einzug in das Christentum, indem man sich auf Aussagen der Bibel berief. So spielt B. in der Bekehrungsgeschichte des > Augustinus eine wichtige Rolle. Er schlug Röm 13,13f auf (Bekenntnisse VIII, 12). Der hl. > Franziskus befragte die Evangelien. Moslems nehmen dazu den > Koran.
Der Missbrauch wurde jedoch bereits 465 im 16. Canon der Synode von Viennes unter Androhung der Exkommunikation untersagt. Auch jüdische Autoritäten des MA untersagten den Gebrauch der Bibel zu Loszwecken oder fanden ihn zumindest unangemessen. > Bibelstechen, > Bibelorakel, > Bibelmagie.

Lit.: Abraham, W.: Studien zu einem Wahrsagetext des späten MA. Hess. Blätter für Volkskunde 59 (1968), S. 21; Harmening, Dieter: Superstitio: überlieferungs- und theoriegeschichtliche Untersuchungen zur kirchlich-theologischen Aberglaubensliteratur des Mittelalters. Berlin: Erich Schmidt, 1979; Dinzelbacher, Peter/Dieter R. Bauer (Hrsg.): Volksreligion im hohen und späten Mittelalter. Paderborn [u.a.]: Schöningh, 1990.
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