Aussegnung

Segnung der Wöchnerinnen beim ersten Ausgang, der die Kirche zum Ziel hat, daher auch die Bezeichnung „Vor- oder Hervorsegnung“. Von diesem Brauch berichtet bereits das Alte Testament: „dreiunddreißig Tage soll die Frau wegen ihrer Reinigungsblutung zu Hause bleiben. Sie darf nichts Geweihtes berühren und nicht ins Heiligtum kommen, bis die Zeit ihrer Reinigung vorüber ist“ (Lev 12, 4). Diese Reinigungspflicht hat in der katholischen Kirche zur Aussegnung der Frauen vor dem ersten Messgang nach der Geburt geführt. Nach dem II. Vatikanischen Konzil verschwand der Brauch.
Weit verbreitet ist hingegen bis heute die A. der Verstorbenen, wenn sie das Haus verlassen oder am Friedhof verabschiedet werden, um ihnen den Segen mit auf den Weg zu geben, damit sie ihr Ziel sicher erreichen.

A. erfolgt auch in Haus und Hof, um das Böse zu vertreiben und den Schutz herbeizurufen.

Lit.: Franz, Asolph: Die kirchlichen Benediktionen im Mittelalter. Sonderausg. Unveränd. fotomechan. Nachdr. d. 1. Aufl., Freiburg i.Br., 1909; Scherer, Alice: Geweihte Mutterschaft: Von Sinn u. Bedeutung der Aussegnung. Kolmar im Els.: Alsatia Verl., 1943; Nestele, Ernst: Die Aussegnung Verstorbener: liturgische Feier unter seelsorgerlichem Aspekt. Stuttgart: Calwer Verl., 1999; Mitten im Tod das Leben: Entwürfe zur Feier der Aussegnung in diakonischen Einrichtungen. Stuttgart: Diakonisches Werk der Evang. Kirche in Deutschland, 2004.
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