Arbeitsverbote

Die Arbeit ist aus religiösen, kultischen und magischen Gründen als Gewinntätigkeit oder als Belastungsform an heiligen Tagen verboten, da sie die Heiligkeit verletzt. So hat es üble Folgen, wenn Sonn- und Feiertage durch Arbeit geschändet werden. Auch nächtliche Arbeit ist untersagt. Wer bei Mondschein arbeitet, dem wird ein Unglück begegnen. Die Arbeit hat auch zu ruhen, wenn ein Toter im Haus liegt. Wann immer aber gearbeitet wird, ist die Arbeit in Gottes Namen zu beenden.

Lit.: Bächtold-Stäubli, Hanns (Hg): Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens. 10 Bde. Berlin: W. de Gruyter 1987, Bd. I.
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