Vom Leib getrennte Seele. Die christliche Lehre von der A. besagt, dass der Mensch in seinem nichtmateriellen Personträger, der Seele, nicht dem Tod des Körpers anheimfällt und daher in einem Zwischenzustand verweilt, bis am Jüngsten Tag die Vollendung an Leib und Seele erfolgt. Bereits in diesem Zwischenzustand kann die Seele in der Anschauung Gottes als vollkommen selig gedacht werden, was Papst Benedikt XII. in der Bulle Benedictus Deus 1336 als verbindliche Glaubenslehre vorgelegt hat.
Während in der protestantischen Theologie die Auferstehung häufig gegenüber der Unsterblichkeit der Seele betont wird, da sie mit der Todesverfallenheit des Menschen nicht vereinbar sei, betont die katholische Theologie in der Unsterblichkeit der Seele eine vom Schöpfer gegebene Qualität des Menschen, welche die Identität des geschichtlichen mit dem vollendeten Menschen verbirgt. Im Lehrschreiben der Glaubenskongregation, „Zu einigen Fragen der Eschatologie“ (1979) wird betont, dass die Kirche am Begriff der Seele festhält. Im Zwischenzustand besteht das Ich des Menschen fort. Die letzte Vollendung erfolgt am Jüngsten Tag.
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