Anerkennung

A. (von lat. agnoscere, anerkennen), bezeichnet seit dem 19. Jh. sowohl den Akt als auch den Inhalt einer Einstellung oder Haltung im Sinne von Respektierung, Tolerierung, lobender Bestätigung. Juridisch bedeutet A. die offizielle Bestätigung.
In der > Freimaurerei bedeutet A. die Übereinstimmung in freimaurerischen Grundsätzen und in der Arbeitsweise. Dies bringen Großlogen dadurch zum Ausdruck, dass sie miteinander in ein Anerkennungsverhältnis treten, was die Freigabe des ge­genseitigen Logenverkehrs und zumeist auch den Austausch von Freundschaftsbürgen mit sich bringt. Angesichts der Uneinheitlichkeit der Anschauungen der einzelnen Großlogen gelten neuerdings vielfach als Norm die Grundlagen, die 1928/29 von der Großloge von England als Voraus­setzung der A. veröffentlicht wurden und folgende acht Punkte umfassen: 1. Regularität der Abstammung, 2. Bekenntnis zum > Allmächtigen Baumeister aller Welten (seit 1989 nur mehr auf ein höchstes Wesen bezogen), 3. Verpflichtung auf das Heilige Buch („Volume of the Sacred Law“), 4. Zusammensetzung der Mitgliedschaft ausschließlich aus Männern, 5. Alleinige Jurisdiktion der Großloge über die ihr unterstehenden Logen, 6. Auflegen der drei Großen Lichter der Freimaurerei (Heiliges Buch, Zirkel und Winkelmaß), 7. Verbot von Diskussionen über Religion und Politik in den Logen, 8. Anerkennung der alten Landmarken.
Diese Anerkennungsform soll zugleich eine Diskreditierung jener Logen sein, die nicht der englischen Großloge angehören. Dies führt zur Anerkennung von Logen untereinander, die nicht die A. der englischen Großloge haben. Nach dem jeweiligen Vereinsrecht sind jedoch alle Logen gleich.

Lit.: Wörterbuch der philosophischen Begriffe: begründet von Friedrich Kirchner und Carl Michaelis, fortgesetzt von Johannes Hoffmeister, vollständig neu hg. von Arnim Regenbogen u. Uwe Meyer. Darmstadt: Wissensch. Buchges., (1998); Lennhoff, Eugen: Internationales Freimaurerlexikon. Überarb. u. erw. Neuaufl. d. Ausg. v. 1932. München: Herbig, 2000.
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