Genannt Anderl von Rinn (16.11.1459-12.07.1462), selig (25.12.1752, Fest: 12. Juli, zur Zeit sistiert), Sohn des Simon und der Maria Oxner, ein Bauernbub, soll nach einer Ritualmordlegende am 12. Juli 1462 im Alter von drei Jahren in der Nähe des Dorfes Rinn bei Hall in Tirol (Österreich) angeblich von ortsfremden Juden im Zuge eines Rituals ermordet worden sein. In Tirol, vor allem in Nordtirol, wurde A. sehr bald als Märtyrer hoch verehrt und sein Grab von Wallfahrern besucht. Seine Gebeine wurden erstmals 1475 erhoben und in die Pfarrkirche von Rinn übertragen; Kaiser Max I. begünstigte die Verehrung. Am 25.12.1752 gab Benedikt XIV. für die Diözese Brixen, zu der Rinn damals gehörte, durch die Bulle „Beatus Andreas“ die Erlaubnis zum Kult (beatificatio aequipollens). Auf das bischöfliche Ersuchen um die Heiligsprechung erwiderte der Papst dem damaligen Glaubensanwalt Benedetto Veterani in der erweiterten Apostolischen Konstitution „Beatus Andreas“ vom 22.02.1755, dass die Gründe für eine Heiligsprechung nicht ausreichten.
Die Wallfahrten zu den Reliquien in der Kirche von Judenstein (alter Opfer- oder > Schalenstein?) bei Rinn wurden zum religiösen Brauch. Als die Legende bis 1954 auch in Volksschauspielen Verwendung fand, die auf den Schriften beruhten, welche der Haller Stiftsarzt Dr. Hippolyt Guarinoni 1642 herausgegeben hatte, verbreitete sich die judenfeindliche Interpretation. Die Brüder Grimm veröffentlichten die Geschichte des Anderl 1816 in ihrem ersten Band deutscher Sagen.
Am 1. Januar 1956 strich Bischof Paulus Rusch von Innsbruck den Festtag aus dem kirchlichen Kalender, am 20. Februar 1985 wurde die endgültige Sistierung des Anderl-Kultes angekündigt und im Juli 1985 wurde die Reliquienstatue mit folgender Inschrift in die Seitenwand der Kirche eingefügt:
„Hier ruht das unschuldige Kind Anderl, welches der Überlieferung nach im Jahre 1462 von Unbekannten ermordet wurde. Leider wurde sein Tod Jahrhunderte lang als Ritualmord durchreisenden Juden unterstellt. Diese damals häufige und völlig unbewiesene Beschuldigung hat dazu geführt, dass Anderl irrtümlich als Märtyrer des Glaubens angesehen wurde.
Das Kind Anderl ruht hier zwar nicht als Märtyrer der Kirche, aber als mahnende Erinnerung an die vielen Kinder, die bis zum heutigen Tag Opfer der Gewalt und der Missachtung des Lebens wurden. Mit ihnen allen ist das Anderl von Rinn eingezogen in Gottes ewige Freude.“
Das Fest wurde 1989 unter dem Titel „Maria Heimsuchung“ auf den 2. Juli verlegt; am 2. Juli 1994 wurde die Beendigung des Kultes durch Bischof Reinhold Stecher per Dekret angeordnet.
So sehr die Eliminierung der Ritualmordlegende mit der antijüdischen Animosität begründet ist, so ist doch die Entfernung der Reliquienstatue vom Hochaltar und die Umwidmung der Kirche in „Maria Heimsuchung“ als schulmeisterlich zu bezeichnen. Ein Wallfahrtsort lebt von der Konkretheit (Anderl) und nicht von der Allgemeinheit (unschuldige Kinder). Dies umso mehr, als in der neuen Inschrift das Anderl als Glied der unschuldigen Kinder doch heiliggesprochen wird: „Mit ihnen allen ist das Anderl von Rinn eingezogen in Gottes ewige Freude.“ Hätte man nicht das Anderl als Symbol für alle unschuldigen Kinder auf dem Altar belassen können, wenn es doch heilig ist?
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