Aix-en-Provence-Nonnen

Der in Marseille allgemein angesehene und beliebte Pfarrer Louis Gaufridy war mit einer provenzalischen Familie befreundet, deren Tochter Madeleine de Demandolx de la Palud mit 12 Jahren in das erst kurz zuvor errichtete Ursulinenenkloster von Aix in der Provence geschickt wurde, aus dem sie wegen Schwermut nach einiger Zeit zurückkehrte. Als Vierzehnjährige verliebte sie sich in den 34-jährigen Gaufridy. Der Mutter sagte sie, dass sie von ihm verführt worden sei. Mit 15 (1607) wurde Madeleine in das Noviziat des Klosters zu Aix gesteckt, wo sie sich nach zwei Jahren von Teufeln besessen fühlte. Ein vorgenommener Exorzismus führte dazu, dass sich bald acht weitere Nonnen besessen glaubten (1610). Aus dem Munde von Madeleine kamen Anschuldigungen, dass Gaufridy die Dämonen in den Leib der Nonnen gejagt habe, wobei sich vor allem Louise Capeau hervortat, die mit Madeleine in wilder Raserei wetteiferte. Schließlich holte man für die Durchführung eines Exorzismus Pfarrer Gaufridy selbst, der jedoch ausfällig beschuldigt wurde. Er wandte sich an seinen Bischof und an den Papst, forderte die Schließung der Ursulinenklöster und die Verwahrung der besessenen Nonnen. Schließlich hatte er ein Recht darauf, sich vom unbegründeten Verdacht zu befreien.
1611 eröffnete das Parlament der Provence zu Aix die Untersuchung. Gaufridy war bei Ratten und Würmern in einem unterirdischen Verließ eingesperrt, während vor allem Madeleine ihn in ihren gewohnten Krämpfen beschuldigte. Gaufridy wurde so lange gefoltert, bis er sich für schuldig erklärte. Nach der Urteilsfällung erlitt er ein derart furchtbares Martyrium, dass keines seiner Gliedmaßen mehr gebrauchsfähig war. Er sollte Mitschuldige nennen, doch dazu ließ er sich nicht bewegen. Vom geistlichen Gericht seiner Würde als Priester entkleidet, wurde er dem Parlament zur Vollstreckung des Todesurteils übergeben. Dieses wurde am 30. April 1611 auf einem Platz in Aix in Anwesenheit einer riesigen Zuschauermenge vollzogen.

Lit.: Baschwitz, Kurt: Hexen und Hexenprozesse. München: Rütten + Loening, 1963, S. 222-225.
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