Affiliation

In der > Freimaurerei Annahme, Übernahme oder Einverbrüderung eines Mitgliedes aus einer Loge in eine andere, wobei die Mitgliedschaft in der Mutterloge entweder aufgegeben werden muss oder unter besonderen Bedingungen beibehalten werden kann.
Im kirchlichen Hochschulrecht ist A. die Anbindung einer Hochschulinstitution an eine Fakultät.

Lit.: Lexikon für Theologie und Kirche. Bd. 1. Freiburg: Herder, 1996; Lennhoff, Eugen et al.: Internationales Freimaurerlexikon. Überarb. u. erw. Neuaufl. d. Ausg. v. 1932. München: Herbig, 2000.
Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.