Advokat

Der A. (lat., „der Gerufene“) wird in der Volksmeinung als geldgierig und rechtsverdreherisch bezeichnet, daher sei für ihn im Himmel kein Platz, in der Hölle aber deren viele. Diese Anschauung ist ein so fester Volksbestand, dass er sich in magischen Formeln eingenistet hat. So lautete in Bayern ein Spruch für die Tauben: „Flieg’ aussi, flieg’ eini, Flieg’ ein’ in dein G’stell, Wie der A. in die Höll’“ (Köhler, 428). Der Teufel verschmähe es auch nicht, als Advokat vor Gericht zu erscheinen, um sich eine sündige Menschenseele zu sichern.

Lit.: Köhler, Johann A.E.: Volksbrauch, Aberglauben, Sagen. Leipzig, 1867; Bächtold-Stäubli, Hanns (Hg): Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens. Bd. 1. Berlin: W. de Gruyter, 1987.
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