Absolution

(Lat. absolvere, lösen). Bezeichnet kirchenrechtlich die Lossprechung von Sünden im Bußsakrament. Als Absolution und Absolutionen werden auch kurze Segenssprüche und Entlassungsformeln am Ende eines Ritus oder Textes in der Bedeutung von Entlassung und Abschluss, wie etwa das „Ite, missa est“, bezeichnet. Im Okkultismus bedient man sich der Absolution vornehmlich in der Bedeutung von „absolvieren, entbinden, freisprechen“ und „hinter sich bringen“ wie bei > Schwarzen Messen, > Exorzismus, > Bannen negativer Einflüsse, magischen > Heilritualen und anderen okkulten Praktiken.

Lit.: Paulus, N.: Geschichte des Ablasses im Mittelalter. 3 Bde. Paderborn, 1922-1923; Jungmann, Andreas: Die lateinischen Bußriten in ihrer geschichtlichen Entwicklung. Innsbruck, 1932.
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