Abschreiben

A. hat als Besitznahme eines Textes einen positiven Sicherheitseffekt. So verlieren Zauberformeln durch das Abschreiben an Kraft in fremder Hand. Dies ist auch der Grund, warum man handschriftliche Sammlungen sorgfältig hütet. Was nämlich allgemein zugänglich ist, hat keine magische Kraft. Wandelt sich hingegen das Abschreiben von der Geheimnislüftung zur Geheimnisgestaltung, steigert es die Wirkung des abgeschriebenen Textes wie etwa bei den > Kettenbriefen.
Diese Mächtigkeit des Abschreibens wird auch bei Krankheiten im Sinne einer Bannung derselben verwendet. So wird z.B. Fieber „abgeschrieben“, indem man Zauberworte auf einen Streifen Papier schreibt und diesen, in Brot gelegt, dem Kranken zum Essen reicht. Oder man hängt das Schriftstück in den Kamin; sobald es geräuchert ist, sollte die Krankheit verschwunden sein.

Lit.: Wuttke, Adolf.: Der deutsche Volksaberglaube der Gegenwart. 3. Bearb. von E.H. Meyer. Berlin, 1900; Hemminger, Hansjörg; Harder, Bernd: Was ist Aberglaube? Gütersloh: Quell, 2000.
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