Ablass

Der A. (lat. indulgentia) ist nach katholischer Lehre der „Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet“ (Katechismus, 401). Man spricht von Teilablass bei teilweiser Befreiung von zeitlichen Sündenstrafen und von vollkommenem Ablass bei voller Befreiung von denselben. Zudem können Ablässe den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden. Der Ablass kam im 11. Jh. im Sinne der Umwandlung schwerer kanonischer Bußstrafen in leichtere Ersatzwerke auf. Einen bedeutenden Aufschwung nahm das Ablasswesen durch die Kreuzzüge und die seit 1300 gefeierten Jubiläen. Den Ausartungen des Ablasses im Spätmittelalter trat insbesondere die Reformation entgegen. Bei der Ablassreform von 1967 hielt man am genannten autoritativen Verwalten und Zuwenden des Schatzes der Sühneleistung Christi und der Heiligen fest.

Lit.: Apostolische Konstitution über Neuordnung des Ablasswesens. Trier, 1967; Katechismus der Katholischen Kirche. München: Oldenburg, 1993.
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