Abbeißen

Im Gegensatz zu abschneiden und abreißen; kommt in verschiedenen Bedeutungen vor: die Fingernägel der Kleinkinder sind zum ersten Mal (oder im ersten Lebensjahr) von der Mutter abzubeißen, weil sie sonst stehlen lernen (Birlinger, 392) oder weil dem Kind sonst das Glück abgeschnitten wird (Wuttke, 392 § 600). Insbesondere müssen Pflanzen, die man für einen bestimmten Zweck verwenden will, abgebissen werden (Kuhn, 581). Der Ursprung dieser Anschauungen des Abbeißens, die sich auf alles Mögliche beziehen, ist unklar, wenngleich auch die Ansicht vertreten wird, dass die Hexen über den Gewalt erhalten, von dessen Körper sie etwas in ihre Hände bekommen (Haltrich, 313 f.).

Lit.: Kuhn, K.: Sagen, Gebräuche und Märchen aus Westfalen. 2 Bde. Leipzig, 1859; Birlinger, A.: Aus Schwaben. Sagen, Legenden, Aberglaube usw. Neue Sammlung. 2 Bde. Wiesbaden, 1874; Meyer, C.: Der Aberglaube des Mittelalters und der nachfolgenden Jahrhunderte. Basel, 1884; Haltrich, J.: Zur Volkskunde der Siebenbürger Sachsen. In neuer Bearbeitung hg. v. J. Wolff. Wien, 1885; Wuttke, A.: Der deutsche Volksaberglaube der Gegenwart. 3. Bearb. v. E. H. Meyer. Berlin, 1900.
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