DIE MÄRTYRER VON DAMASCUS
Leben und Martyrium
(† 1860)
Heilig: 20. Oktober 2024
Fest: 10. Juli
Mit „Märtyrer von Damaskus“ sind jene 11 Personen gemeint, die in der Nacht vom 9. auf den 10. Juli 1860 im Pauluskloster der Franziskaner in Damaskus der seit dem Frühjahr des Jahres vom Libanon bis Syrien wütenden Christenverfolgung zum Opfer fielen. Acht von ihnen, sechs Priester und zwei Ordensbrüder, gehörten dem Orden der Minderbrüder (Franziskaner) an. Mit Ausnahme eines einzigen stammten alle aus Spanien und waren nach Damaskus gekommen, nachdem sie sich zuvor im Heiligen Land aufgehalten hatten. An jenem Abend befanden sich im Kloster auch drei maronitische Brüder, die bei dem barbarischen Überfall ebenfalls ihr Leben verloren.
Acht Angehörige des Ordens der Minderbrüder
1. Manuel Ruiz López, Oberer des Klosters, geb. 1804 in San Martín de las Ollas, Burgos, Spanien. Nach Eintritt bei den Minderbrüdern 1825 wurde er 1830 zum Priester geweiht. Im Jahr darauf schickte man ihn in das Heilige Land, wo er nach Erlernen der dortigen Sprachen ein fruchtbares Apostolat ausübte. Nachdem er aus gesundheitlichen Gründen 1847 das Land hatte verlassen müssen, kehrte er 1858 wieder dorthin zurück. Als die Aufständischen in der Nacht des Massakers in den Konvent eindrangen, eilte er in die Kirche, um die Hostien zu konsumieren, und wurde zu Füßen des Altars getötet.
2. Carmelo Bolta Bañuls, Pfarrer, geb. 1803 in Real de Gandía, Valencia, Spanien; 1825 bei den Minderbrüdern aufgenommen, 1829 zum Priester geweiht. 1831 Reise in das Heilige Land, Aufenthalte in den Klöstern von Jaffa, Damaskus und ’Ain Karim. 1851 als Pfarrer und Lehrer für die arabische Sprache nach Damaskus versetzt.
3. Engelbert Kolland, Pfarrvikar, geb. 1827 in Ramsau, Salzburg, Österreich; Eintritt bei den Minderbrüdern 1847, Priesterweihe 1851. Ankunft im Heiligen Land 1855. Er übte sein Apostolat zunächst im Konvent zum Hl. Grab aus, dann in Damaskus, wo ihn die Bevölkerung sehr schätzte. In der Nacht des Massakers starb er als einziger Ordensmann außerhalb der Klostermauern.
4. Nicanor Acanio Soria, geb. 1814 in Villarejo de Salvanés, Madrid, Spanien, 1830 Eintritt bei den Minderbrüdern. Wegen der religiösen Unterdrückung wurde er zunächst zum Weltpriester geweiht. Mit Wiedereröffnung des Missionskollegs von Priego di Cuenca konnte er 1858 bei den Minderbrüdern eintreten. Kam 1859 in das Heilige Land und wurde dem Konvent von Damaskus zugeteilt. Die Bereitschaft zum Martyrium zeichnete seine Spiritualität seit jeher aus.
5. Nicolás María Alberca Torres, geb. 1830 in Aguilar de la Frontera, Córdoba, Spanien. Als Krankenbruder im Spital Jesús Nazareno in Córdoba tätig, wurde er 1856 unter die Minderbrüder aufgenommen. Zum missionarischen Leben berufen, kam er 1859 in das Heilige Land und wurde dem Konvent von Damaskus zugeteilt, um Arabisch zu lernen.
6. Pedro Nolasco Soler Méndez, geb. 1827 in Lorca, Murcia, Spanien. Wurde nach einigen Erfahrungen im Arbeitsleben mit 29 Jahren 1856 bei den Minderbrüdern aufgenommen und 1857 zum Priester geweiht. Im darauffolgenden Jahr reichte er ein Gesuch für die Mission in der Kustodie des Hl. Landes ein, wo er am 20. Februar 1859 eintraf. Dem Konvent St. Paul in Damaskus zugeteilt, verbrachte er dort etwas über ein Jahr.
7. Francisco Pinazo Peñalver, geb. 1802 im Ort El Chopo di Alpuente, Valencia, Spanien; 1831 Aufnahme in das Noviziat der Minderbrüder; übte als Laienbruder bis 1835, dem Jahr der religiösen Unterdrückung in Spanien, das Amt des Mesners aus. Um wieder das Gemeinschaftsleben aufnehmen zu können, entschied er sich für die Kustodie des Hl. Landes, wo er im Oktober 1843 eintraf. Ungefähr 17 Jahre lang arbeitete er in verschiedenen Konventen als Koch oder Schneider. Im Kloster von Damaskus war er zum Zeitpunkt des Martyriums Sakristan.
8. Juan Jacob Fernández, geb. 1808 in der Ortschaft Moire, Ourense, Spanien, trat 1831 als Laienbruder bei den Minderbrüdern ein. Leider unterbrach die religiöse Verfolgung von 1835 das Klosterleben für einige Jahre. 1858 bat er um Aufnahme in die Kustodie des Hl. Landes. 1859 bezog er als Koch Quartier im Konvent von Damaskus.
Drei maronitische Brüder
9. Francisco Massabki, maronitischer Christ, Seidenhändler, war in Damaskus als rechtschaffener und frommer Mann bekannt. Verheiratet und Vater von acht Kindern, die alle nach christlichen Werten erzogen wurden, zeigte er sich stets großzügig, vor allem den Armen und Bedürftigen gegenüber; war den Franziskanern verbunden, für die er als Verwalter arbeitete. Befand sich zum Zeitpunkt des Martyriums zusammen mit seinen Brüdern Mooti und Rafael im Konvent St Paul.
10. Mooti Massabki, lebte mit seiner Frau und seinen fünf Kindern im Haus des älteren Bruders Francisco. Besuchte täglich das Kloster St. Paul, entweder zum Beten oder zum Unterrichten der Kinder in der örtlichen Schule. Bereit, sein Leben für Christus hinzugeben, so wie er es in den Katechismusstunden lehrte, zögerte er nicht, sein Leben im Namen des Glaubens, zu opfern.
11. Rafael Massabki, jüngerer Bruder von Francisco und Mooti, ledig, war seinen Brüdern und den Verwandten gerne zu Diensten. Als großer Marienverehrer verbrachte er viel Zeit in der Klosterkirche zum Gebet. Als in der Nacht vom 9. auf den 10. Juli 1860 die Drusen eindrangen, befand er sich noch innerhalb der Klostermauern von St. Paul und wurde zusammen mit seinen beiden Brüdern getötet.
Die einige Tage nach dem Massaker geborgenen Leichen der Märtyrer wurden in einem Gemeinschaftsgrab beigesetzt, das sich mit der Wiedererrichtung und Einweihung der Klosterkirche 1866 zum Ziel der christlichen Pilger in Damaskus entwickelte.
VERLAUF DER SELIG- UND HEILIGSPRECHUNG
Zur Seligsprechung
Der Prozess zur Verherrlichung der Gruppe von elf Märtyrern erweist sich hinsichtlich der Vorgangsweise bezüglich Seligsprechung und Wiederaufnahme der Causa für die Heiligsprechung als in gewisser Weise außergewöhnlich.
Der Orden der Minderbrüder setzte sich 1872 für die Einleitung des Verfahrens zur Anerkennung des Martyriums jener acht Ordensmännern ein, die der Kustodie des Heiligen Landes angehörten, nämlich des Dieners Gottes Manuel Ruiz und seiner sieben Gefährten, die in der Nacht vom 9. auf den 10. Juli 1860 im Kloster St. Paul in Damaskus getötet worden waren.
Das Informativverfahren wurde in den Jahren 1872/73 vom Patriarchen von Jerusalem in Damaskus eröffnet. Es folgte das Apostolische Verfahren in den Jahren 1921-1923. Nach Vorlage der Akten bei der Ritenkongregation kam es, nach altem Muster, am 27. April 1926 zur Abhaltung der Generalkongregation, die den Weg zur Seligsprechung ebnete. Am 2. Mai 1926 wurde das Decretum super martyrio herausgegeben.
Zwischenzeitlich, am 30. April 1926, drei Tage nach der Generalkongregation, hatte der maronitische Erzbischof dem Pontifex Pius XI. die Namen der beiden maronitischen Laien Francisco und Mooti Massabki angezeigt, die in der Nacht vom 9. auf den 10. Juli 1860 im Konvent der Minderbrüder ebenfalls massakriert worden waren, und verlangte, dass auch sie bei der bevorstehenden Seligsprechung zu berücksichtigen seien. Als der Papst das Gesuch erhielt, ordnete er in Syrien eine zusätzliche Erhebung an. Daraufhin wurden im September 1926 zum Martyrium der Brüder Massabki neue Beweisstücke und dokumentarische Unterlagen gesammelt, und es stellte sich zweifelsfrei heraus, dass für die Seligsprechung in Wirklichkeit drei anstatt zwei Kandidaten in Frage kamen. Zu den Dienern Gottes Francisco und Mooti kam noch Rafael, der jüngste der Brüder, der im Konvent von Damaskus ebenfalls ein Opfer aus Glaubenshass geworden war.
Nach Überstellung der zusätzlichen Untersuchungsakten nach Rom wurde am 5. Oktober 1926 die Generalkongregation An tuto procedi posse ad beatificationem auch für die drei maronitischen Brüder abgehalten. Die feierliche Seligsprechung fand am 10. Oktober 1926 im Petersdom statt, im Rahmen der Siebenhundertjahrfeier zum Tod des hl. Franz von Assisi (1226-1926).
Zur Heiligsprechung
Die Wiederaufnahme der Causa in neuerer Zeit verdankt sich der Feststellung des wachsenden Rufes des Martyriums und der immer größeren Anzahl von Zeichen, die der Intervention der elf Märtyrer von Damaskus zugeschrieben wurden, sowie der Verbreitung ihres Kultes. Dazu kam die Überzeugung, dass ihre Heiligsprechung in den zunehmend unruhigeren und von Kriegshandlungen bestimmten nahöstlichen Beziehungen einen Beitrag zu Dialog, Frieden und Einheit leisten könnte.
Aus diesem Grund appellierte der Heilige Synod der maronitischen Bischöfe 2022 an Papst Franziskus, die seligen Märtyrer Massabki, jene heldenhaften maronitischen Laien, heiligzusprechen. Dem Ersuchen schlossen sich auch die Höheren Oberen des Ordens der Minderbrüder sowie der Generalminister und Kustos des Heiligen Landes an. Es wurde die Durchführung eines außerordentlichen Verfahrens verlangt, wobei von der Erbringung des Nachweises eines Wunders für die gesamte Gruppe der elf Märtyrer abgesehen werden sollte. Stattdessen wurde auf die o.g. pastoralen Verdienste und den 800. Jahrestag des Todes des hl. Franz von Assisi (1226-2026) verwiesen. Am 23. März 2023 autorisierte Papst Franziskus das Sonderverfahren. Nach Erhalt der nötigen Angaben vom Dikasterium für die Heiligsprechung redigierten der Generalpostulator des Ordens der Minderbrüder und die Prokuratur der maronitischen Kirche in Rom die betreffende Positio, welche die Gründe und die Unterstützung für die angestrebte Heiligsprechung zusammenfasst.
Die in der Ordentlichen Sitzung vom 21. Mai 2024 versammelten Hochwürdigsten Kardinalväter, Erzbischöfe und Bischöfe des Dikasteriums für die Heiligsprechung gaben nach Prüfung der Positio super Canonizatione ihr positives Urteil ab, das anschließend vom Hl. Vater ratifiziert wurde.