Beschwörungen, welche die Waffen des Gegners unwirksam werden lassen.
Geistliche segneten seit jeher Waffen, während Laien die Anwendung von W. untersagt wurde. Das bayrische Gesetzbuch Lex Baiuvarorum trat der zauberischen Weihung von Waffen vor dem gerichtlichen Zweikampf schon im 8. Jh. entgegen. Und das Landgebot Herzog Maximilians I. verbot jede Art von Segen, die gegen die Gepflogenheiten der katholischen Kirche waren, auch die über Waffen ausgesprochenen.
Vielleicht handelte es sich beim W. einmal um eine anfänglich tolerierte Praxis, die dann aber im Gefolge der Hexenprozesse dämonisiert wurde.
W. sind in vielen Variationen überliefert. Sie sollten nicht nur dem Gegner und seiner Waffe die Kraft rauben, sondern andererseits einem Wildschützen auch das Wildern ermöglichen.
Seit den vom Zweiten Vaticanum in die Wege geleiteten Reformen gehört der W. in der katholischen Kirche endgültig der Vergangenheit an und diesbezügliche Segensformen sind in den neuen Ausgaben des Pontifikale nicht mehr anzutreffen.
Lit.: Ruff, Margarethe: Zauberpraktiken als Lebenshilfe: Magie im Alltag vom Mittelalter bis heute. Frankfurt/M.: Campus, 2003.