Tabu

(Polynesisch), als Adjektiv: verboten, unberührbar. Ein T. dient als Vermeidungsvorschrift, deren Verletzung in der Gesellschaft hohe Strafen nach sich zieht. T.s sind bei fast allen Naturvölkern vorhanden. Auch die Kulturvölker können ohne bestimmte T.s das gesellschaftliche Zusammenleben nicht aufrechterhalten. So bedeutete ein T. für Sigmund Freud eine wirksame Einschränkung zur Triebbewältigung, und in der Rechtsprechung der modernen Gesellschaft sind T.s vielfältig verankert (z.B. Inzest-, Sexual-, Rassen-, Religions- und Todes-T.). Zudem kann ein Konflikt bestimmter Motive mit einem T. zur Ursache einer Neurose werden.

Lit.: Freud, Sigmund: Totem und Tabu: einige Übereinstimmungen im Seelenleben der Wilden und der Neurotiker. Frankfurt/M.: Fischer, 1956.
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