Am 5. Dezember 1484 legte Papst Innozenz VIII. mit der sog. „Hexenbulle“ Summis desiderantes affectibus bereits im ersten Jahr seine Pontifikats (1484-1492) den Grundstein für die Hexenprozesse. Publiziert wurde die päpstliche Bulle durch Bischof Georg von Brixen am 23. Juli 1484. Es war dies der erste päpstliche Erlass, der gedruckt werden konnte und somit ein breiteres Publikum erreichte. Ziel und Zweck der Bulle war es, den katholischen Glauben vor jeder Art von Häresie zu schützen. Die Bulle sprach in aller Deutlichkeit von den vielen Gründen, weswegen man die Ketzer fürchten und bekämpfen musste (Gebrauch von Zauberformeln, Beschwörungen, abergläubische Praktiken usw.). Mit den Untersuchungen beauftragt wurden die beiden Dominikaner Heinrich Kramer, genannt Institoris, und Jakob Sprenger.
Als Institoris später seinen Malleus Maleficarum („Hexenhammer“) herausgab, stellte er dem Text die Bulle Innozenz’ VIII. voran, um dem Buch auch eine amtliche Note zu verleihen. Dies sollte den Eindruck erwecken, dass der Papst die Veröffentlichung abgesegnet habe, was jedoch keinesfalls zutraf. Die Parallelen zwischen der Bulle und Institoris’ Werk bzw. in der Argumentation sind jedoch, wie sich herausgestellt hat, mehr als auffallend, weshalb angenommen werden darf, dass Institoris es war, der den Papst von der Dringlichkeit der Hexenbulle überzeugt hatte.
Lit.: Rabanser, Hansjörg: Hexenwahn: Schicksale und Hintergründe. Die Tiroler Hexenprozesse. Innsbruck/Wien: Haymon, 2006, S. 40/41; Vögl, Klaus Christian: Der Innsbrucker Hexenprozess 1485. Grenzgebiete der Wissenschaft (GW) 39 (1990) 2, 99-122; Resch, Andreas: Hexenverfolgung. Grenzgebiete der Wissenschaft (GW) 66 (2017) 3, 219-258.