Streckbank

Auch Folterbank. Dieses in Europa vom Mittelalter bis zum Beginn 19. Jahrhunderts in Gebrauch befindliche Folterinstrument gehörte zur peinlichen Befragung und diente als Mittel zur Wahrheitsfindung in der Rechtsprechung.
Dabei lag das an Armen und Füßen gefesselte Folteropfer auf einem langen Tisch. An einem Ende wurde mit einem Handhebelrad das Seil, mit dem meistens die Arme in einer Schlinge gefesselt waren, langsam angezogen, so dass die Gelenke gedehnt wurden bzw. die Knochen der Gepeinigten aus den Gelenken zu springen drohten. Das andere Ende, an dem die Füsse gefesselt waren, blieb unbewegt, oder es konnten Teile der Bank auseinandergekurbelt werden. Manchmal waren zugleich Feuer oder andere Werkzeuge wie glühende Zangen oder Kohlen im Einsatz.
Oft wurden St.bänke durch das Folterinstrument Gespickter Hase („Stachelrolle“) ergänzt. Diese mit Spitzen oder Dornen besetzten Rollen und Walzen, auf denen das Folteropfer hin- und hergezogen wurde, schlitzten dessen Rücken oder Brust auf. Daneben gab es Streckleitern, die zusätzlich mit einer mit spitzen Dornen besetzten Rolle ausgestattet waren.
Die heutige Redewendung jemanden auf die Folter spannen bedeutet in diesem Zusammenhang, jemandem Informationen vorzuenthalten und so zur Schadenfreude dessen Unsicherheit zu erhöhen.

Lit.: Schild, Wolfgang: „Von peinlicher Frag“: die Folter als rechtliches Beweisverfahren. (= Schriftenreihe des Mittelalterlichen Kriminalmuseums Rothenburg ob d. Tauber, Nr. 4). Rothenburg, o.J.; Burschel, Peter (Hrsg.): Das Quälen des Körpers: eine historische Anthropologie der Folter. Köln: Böhlau, 2000.

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