Annahme des Hereinwirkens jenseitiger Mächte in das Diesseits bzw. der Beteiligung von Geistern (Seelen Verstorbener) an manchen Para-Phänomenen. Diese Hypothese lässt sich wissenschaftstheoretisch weder beweisen noch widerlegen. Sie stellt ‒ wie die animistische Hypothese ‒ eine vom Wissenschaftsbegriff der Phänomenologie wie auch eine von der Weltanschauung her bedingte Vorentscheidung dar. Gleichwohl kann diese Ansicht aus philosophisch-theologischen Erwägungen bei gewissen Phantom- und Spukerscheinungen nicht a priori in Abrede gestellt werden. Vgl. Arme Seelen, Besessenheit, Spiritismus.
Die s. H. ist sich mit den Animisten darin einig, dass mit der Tiefenschicht der Seele die Dinge bis zu einem gewissen Grad erklärt werden können und auch sollen. Sie macht aber geltend, dass dieser Erklärung Grenzen gesetzt sind und dass bei Spukphänomenen, gewissen Sitzungsphänomenen, bei Besessenheit und in manchen Phänomenen der Mystik ein Hereinwirken „Jenseitiger“ angenommen werden müsse. Bezüglich Besessenheit und Erscheinungen in der Mystik ist das Hereinwirken Jenseitiger ein kirchengeschichtlich und auch heilsgeschichtlich anerkanntes Faktum. Bezüglich der Spuk- und Sitzungsphänomene ist in manchen Fällen eine Erklärung ohne die Annahme des Hereinwirkens „Jenseitiger“ schwierig, es sei denn, dass wir, um mit dem Sozialpsychologen Gardner Murphy zu sprechen, einfach annehmen, „dass das Trancebewusstsein umherschweifen kann wie ein intelligent dirigiertes Suchlicht und sich auf die Punkte einstellen kann, die zur Komplettierung einer adäquaten Nachahmung des Verstorbenen benötigt werden“ (zit. n. H. Schjelderup, Das Verborgene in uns, S. 227).
Lit.: Schjelderup, Harald: Das Verborgene in uns: unbewusste und unbekannte Kräfte im Seelenleben. Bern/Stuttgart: Huber, 1964; Zahlner, Ferdinand: Kleines Lexikon der Paranormologie. Hrsg. Andreas Resch. Abensberg: Verlag Josef Kral, 1972; Resch, Andreas: Welt- und Menschenbilder (Reihe R; 12). Innsbruck: Resch, 2018.