Spee von Langenfeld, Friedrich SJ

(* 25.02.1591 Kaiserswerth, heute Stadtteil Düsseldorfs; † 07.08.1635 Trier), Moraltheologe, Autor von kirchlichen Liedern und Gedichten, einer der Pioniere des deutschsprachigen Kirchenliedes sowie ‒ als Beichtvater der zum Tod verurteilten ,Hexenʽ ‒ ein entschiedener Bekämpfer des Hexenwahns.
Nach dem Bakkalaureat in Jus 1610 trat S. in den Jesuitenorden in Trier ein. Er wollte wie Franz Xaver als Missionar nach Indien gehen. 1622 wurde er zum Priester geweiht. Nach dem Studium in Würzburg wirkte er als Prof. für Philosophie in Paderborn, Speyer und Köln. 1627 agierte S. in Bamberg und Würzburg als Beichtvater der als Hexen verurteilten Frauen. 1631 wurde ihm als Moralprofessor die Lehrerlaubnis entzogen. Daraufhin publizierte er anonym und ohne Druckerlaubnis die Cautio Criminalis, die sowohl Zustimmung als auch Ablehnung hervorrief.
1633, zwei Jahre nach Veröffentlichung der Cautio criminalis, versetzte ihn der Orden als Prof. für Kasuistik und Beichtvater der Gefängnisse und Krankenhäuser nach Trier. Dort vollendete S. die vermutlich bereits zehn Jahre früher begonnene „Trutznachtigall“, eine Sammlung kunstvoller lyrischer Gedichte und heute noch bekannter Kirchenlieder, die postum 1649 in Köln erschien. Bei der Pflege von verwundeten und pestkranken Soldaten steckte er sich selbst an und starb schon mit 44 Jahren. Seine Grabstätte befindet sich in einer Gruft unter der Trierer Jesuitenkirche.
S. war im Grunde ein Kind seiner Zeit und bestritt daher zwar nicht die Existenz von Hexen und Zauberern, doch wandte er sich in seinen „Rechtlichen Bedenken“ gegen die Anwendung von Folter als Mittel zur Wahrheitsfindung; durch sie konnte ja jedes Geständnis erzwungen werden. Seine Kritik richtete sich gegen die Fürsten, die Geistlichkeit, die Juristen und auch gegen das Volk, das sich in die Hexenjagd hineinziehen ließ.
S. war zwar nicht der erste Kämpfer gegen den Hexenwahn ‒ vor ihm gab es schon bedeutende Vorkämpfer wie etwa Johannes Weyer, Cornelius Loos und die Jesuiten Adam Tanner und Paulus Laymann ‒ , doch bewirkte sein Werk geschichtliche Nachhaltigkeit. So wird der deutschen Ausgabe der Cautio Criminalis u.a. auch großer Einfluss auf die Entscheidungen der schwedischen Königin Christina zugeschrieben. Spees Kampf gegen die Folter und für die Rechte der Angeklagten war nicht nur mutig, sondern aus rechtsgeschichtlicher Sicht wegweisend für die Zukunft. Wenngleich mittlerweile schon lange eine Aufklärung und nüchterne Aufarbeitung von Hexenwahn und Hexenverfolgungen stattgefunden hat, erinnern uns noch die von S. stammenden barocken Kirchenlieder im katholischen Gebet- und Gesangbuch „Gotteslob“ an diesen mutigen Kämpfer gegen den Hexenwahn und die Not der Menschen in jener Zeit.
Zum 400. Geburtsjubiläum gab die deutsche Post 1991 eine Briefmarke mit seinem Bild heraus.

W.: Cautio criminalis 1630/31, 2. Aufl. 1632 (dt. 1648) „Hochnotpeinliche Vorsichtsmaßregel oder Warnungsschrift über die Hexenprozesse. Cautio Criminalis oder Rechtliches Bedenken wegen der Hexenprozesse. Mit acht Kupferstichen aus der ,Bilder-Cautioʻ. Aus dem Lat. übertr. u. eingel. von Joachim-Friedrich Ritter. München, 5. Aufl. l987. Im Rahmen seiner Frauenseelsorge erstand auch sein „Goldenes Tugend-Buch“. Seine Gedichtsammlung „Trutznachtigall“ erschien erst postum 1649.
Lit.: Zwetsloot, Hugo: Friedrich Spee und die Hexenprozesse. Theol. Diss., Trier 1954; Lenz, Florian: Friedrich Spee: ein Rufer in der Wüste und die „Cautio Criminalis“. Hexenanwalt oder Mahner an die Venunft? München: Grin Verlag, 2008.

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