Seit dem Altertum eine Beglaubigungsform durch den Abdruck eines Bildes mit Inschrift z.B. auf Wachs. Aus Mesopotamien kennt man das zum Schutz gegen unberechtigten Zugriff und zur Bestätigung von Verträgen dienende Rollsiegel, das dort in der zweiten Hälfte des 4. Jahrtausends v. Chr. erfunden wurde. Der Stempel, der als Siegelring am Finger getragen werden kann, wird als Petschaft bezeichnet. Das S. diente auch zum Verschließen von Urkunden, heute zur Versiegelung eines Tatortes, zu dem nur die Ermittler Zugang haben.
Unter einem S. versteht man ferner festgelegte magisch-esoterische Zeichen, die im Geheimen tradiert werden. Ihre Funktionen sind unterschiedlich. So begleiten oder verstärken sie beispielsweise sakramentale Handlungen. In Gnosis und Manichäismus dienten sie vermutlich initiatorischen Zwecken. In der Johannesapokalypse kennzeichnet der Aspekt der Geheimhaltung das Buch mit sieben S.n, die nur das Lamm zu öffnen vermag.
Lit.: Iwersen, Julia: Lexikon der Esoterik. Düsseldorf: Artemis & Winkler, 2001; Wetzel, Christoph: Das große Lexikon der Symbole. Darmstadt: Primus, 2008.