Auch Diebslichter genannt, sollten Unsichtbarkeit garantieren und so Dieben einen ungestörten Einbruch sichern. Sie sollten Schlösser öffnen und Hausbewohner einschläfern. Es handelte sich dabei um Totenhände mit aufgesteckten Kerzen, die aus den Kinderhänden ungetaufter oder ungeborener Kinder bzw. aus den Händen Hingerichteter gefertigt waren. Da man die Verstorbenen in engem Zusammenhang mit den unsichtbaren Geistern sah, glaubte man, dass selbst Körperteile von Toten Unsichtbarkeit verleihen würden. Die erwartete Zauberkraft würde sich ‒ so die Meinung ‒ aus der „unverbrauchten Lebenskraft“ eines ungeborenen oder hingerichteten Menschen ergeben. Diese Art von Glauben war angeblich schon bei den Azteken zu finden. > Diebslicht.
Lit.: Ruff, Margarethe: Zauberpraktiken als Lebenshilfe: Magie im Alltag vom Mittelalter bis heute. Frankfurt/M.: Campus, 2003.