Die frühesten Nachweise für zauberische S. stammen aus dem Frankreich des 14. Jahrhunderts. Anweisungen dazu holte man sich aus einschlägigen Schriften und die Methoden, deren man sich bediente, umfassten bestimmte Wahrsagetechniken, wie z.B. die Hydromantie oder das Zeichnen magischer Kreise mit allerlei Inschriften und Symbolen, Wünschelrute, Pendel, magische Spiegel, Glaskugel und Glasteufel, Alraune, aber auch liturgische Dinge wie Kerzen, Stola, Korporale, Hostien und Friedhofserde ‒ allesamt Praktiken, die z.B. von Paracelsus abgelehnt wurden, der vielmehr das Beobachten der Planetenkonstellation empfahl. Auch Naturbeobachtungen spielten eine Rolle.
Die Bevölkerung machte sich bei der Schatzsuche sowohl suggestive oder parapsychologische Fähigkeiten als auch Dämonenbeschwörung zunutze. Die Hauptbeteiligten an der Suche nach Schätzen waren Studenten und fahrendes Volk. Daneben war man stets auf der Suche nach Spezialisten. Ab Mitte des 18. Jahrhunderts bildeten sich sogar sog. „Schatzgräbergesellschaften“.
Wenn magische Praktiken gemeint waren, sprach man von erlaubten (Weiße Magie) und verbotenen (Schwarze Magie) „Künsten“. Schon den Kelten war die Vorstellung von einem büßenden „Schatzgeist“ bekannt, der als büßende arme Seele gedeutet wurde, die um Erlösung bat. Damit Hand in Hand ging die Vorstellung vom Teufel als Schatzhüter.
Magisches Schatzgraben war jedoch durch Kirche und Obrigkeit verboten. Mancherorts wurde sogar die peinliche Befragung (= Folter) für jene Personen verlangt, die „mit zauberischen Schatzruthen“ ‒ womit Wünschelruten gemeint waren ‒ und „krystallenen Spiegeln umgiengen“. In Österreich ordnete erst ein Erlass des Gouverneurs in Innsbruck vom Juni 1793 an, die S. nicht mehr als Kriminalverbrechen, sondern als Betrug zu werten.
Lit.: Ruff, Margarethe: Zauberpraktiken als Lebenshilfe: Magie im Alltag vom Mittelalter bis heute. Frankfurt/M.: Campus, 2003.