Rizan, Madeleine

Geb. 1800, lebte zum Zeitpunkt der Heilung, am 17. Oktober 1858, in Nay in der Nähe von Lourdes, wo auch die Heilung erfolgte.
Sachverhalt:
R. war durch eine linksseitige Lähmung infolge einer Veitstanzattacke seit 1832 ans Bett gefesselt. Zunächst hatte sie Schwierigkeiten, sich im Haus zu bewegen, dann wurde sie bettlägerig, mit schmerzhaftem Durchliegen und einer ganzen Reihe trophischer Störungen, wie Erbrechen und Verdauungsproblemen. Ihre Schmerzen standen in keinem Verhältnis zum Verlust ihrer Sensibilität. Ihre Ärzte hatten jede Hoffnung auf Heilung längst aufgegeben und verzichteten auf jede weitere Behandlung. Im September 1858 erhielt R. die Krankensalbung. Von diesem Tag an betete sie „um einen guten Tod“. Einen Monat später, am 16. Oktober 1858, schien der Tod unmittelbar bevorzustehen. Es gab nur noch eine letzte Hoffnung. Am 17. Oktober brachte ihr die Tochter Lourdeswasser. R. trank etwas davon und benetzte damit auch Gesicht und Körper. Augenblicklich verschwand die Krankheit. Die Kraft kam zurück, die Haut sah wieder normal aus und die Muskeln funktionierten wieder. Einen Tag vorher lag R. noch im Sterben und nun fühlte sie neues Leben in sich. Die Heilung war unmittelbar, schreibt Prof. Dr. Henri Vergez in seinem Bericht. Von da an führte R. noch elf Jahre lang ein normales Leben. Sie starb 1869 ohne Rückfall.
Die medizinische Kontrolle von 1860 bestätigte die völlige Heilung.
Medizinisches Gutachten:
Diagnose: Lähmung der linken Seite für 24 Jahre.
Prognose: Keine Aussicht auf Heilung und Lebensgefahr (infaust quoad valetudinem et vitam).
Therapie: Ausgesetzt, da unwirksam.
Art der Heilung: Plötzlich, vollständig und dauerhaft, medizinisch nicht erklärbar.
Kirchliche Approbation: Am 18. Januar 1862 wurde die Heilung durch Bischof Bertrand-Sévère Laurence von Tarbes als Wunder anerkannt.

Lit.: Resch, Andreas: Die Wunder von Lourdes (Reihe R; 5). Resch: Innsbruck, 22015.
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