Richtstätten

Befanden sich meistens außerhalb von Ortschaften an Wegkreuzungen oder auf Anhöhen, Galgenhügel früherer Jahrhunderte. Für eine aufgemauerte Anlage wurde die volkstümliche Bezeichnung „Rabenstein“ verwendet, die sich angeblich auf die Anwesenheit von zahlreichen Raben dort bezieht.
Selbst der Weg zum Richtplatz war häufig ein indirekter Teil der Bestrafung, die verurteilten Personen wurden den Schaulustigen vorgeführt. Nach der Hinrichtung ließ man die Opfer vielfach zur Abschreckung bis zur Verwesung hängen, bevor man sie in ungeweihter Erde begrub.
R. spielen in vielen Sagen eine Rolle als unheimliche Orte, die von diversen spukhaften Erscheinungen heimgesucht werden und wo angeblich auch böse Dämonen beschworen werden können. Unter dem Galgen sollen auch sog. „Hexenkräuter“ wie die Alraune wachsen.

Lit.: Auler, Jost (Hrsg.): Richtstättenarchäologie. Dormagen: archaeotopos-Verlag, 2008.
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