Rhetra

(Plur. rhêtrai). Der Begriff bezeichnet zum einen die von einem Orakel gebotene Antwort, zum andern ein ungeschriebenes Gesetz, durch das zu archaischer Zeit, ein génos, ein von einem gemeinsamen Vorfahren abstammender Familienverband, regiert wurde. Die Sammlung alter rhêtrai bildete die Grundlage der ersten schriftlich verfassten Rechtstexte. Die älteste in schriftlicher Form erhaltene R. wurde auf eine Bronzetafel graviert und dem Zeustempel von Olympia geweiht.

Lit.: Rachet, Guy: Lexikon der griechischen Welt. Darmstadt: Primus, 1999.
Setze ein Lesezeichen für den Permalink.