Vergeltung, Steigerung gegenüber der Aufforderung zum Beweis. Sie gehörte zu den grundlegenden Verhaltensformen der ländlichen Bevölkerung und war ein wichtiges Mittel, um die Ehre zu retten. Die klassische Form der R. beim Hexereivorwurf z.B. war die Entgegnung, man wolle den Beschuldigenden so lange für einen Zauberer (bzw. eine Hexe) halten, bis er seinen Vorwurf beweise. Man könnte dies die symmetrische Form der R. nennen. Die asymmetrische Form bestand darin, den Beschuldigenden eines anderen Delikts zu bezichtigen, häufig des Diebstahls oder der Hurerei.
Die R. war ein Mittel, mit dem man eine Herabsetzung an den Verursacher zurückgeben und dessen Glaubwürdigkeit mindern konnte.
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