(* Um 1530 Charmes/Vosges; † 1612), französischer Jurist, Richter und Dämonologe, Autor eines umfangreichen Kompendiums zum Hexenwesen, Dämonolatria (1595).
Als Generalstaatsanwalt (Vertrauter Karls III. von Lothringen) führte R. 30 Jahre lang bei zahllosen Hexenprozessen des 16. Jh. den Vorsitz, war ebenso als Schöffe in Nancy aktiv sowie als Justizminister von Lothringen (Procureur général de Lorraine). Auch sein Sohn Claude war Schöffe in Nancy.
R. brüstete sich damit, während seiner Tätigkeit von 1576 bis 1591 mehr als 900 Hexen verurteilt zu haben. In seiner Daemonolatria führt er Beispiele aus 128 Hexenprozessen aus seiner Amtszeit an. Die zahlreichen Auflagen und Übersetzungen noch im 16. Jh. (deutsche Ausgabe 1598 in Frankfurt) dokumentieren die schreckliche Rezeption seines ideologischen Hexenwahns mit großer Wirkung für die Nachwelt aufgrund der lebensnahen Darstellung. R. ließ auch Kinder zum Tod verurteilen, da er der Ansicht war, dass diese ‒ von den Hexen in Missbrauch genommen ‒ ebenso Schadenzauber anrichten konnten.
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