Verbreitet im bayerisch-österreichischen Raum, meint Unterschiedliches: Die 12 Tage zwischen dem 1. und 2. Weihnachtsfest, also 25. Dezember bis 6. Januar, zählt der Volksglaube zu den R.n. Es sind dies jene Nächte, in denen vorwiegend im alpenländischen Raum zum Schutz vor Dämonen Haus und Hof ausgeräuchert und mit Weihwasser besprengt werden. Die Nächte vom 24. auf den 25. Dezember und vom 31. Dezember auf den 1. Januar sowie die letzte Rau(c)hnacht vom 5. auf den 6. Januar galten als die gefährlichsten von allen. Frauen und Kinder durften nach Anbruch der Dunkelheit nicht mehr auf die Straße, Haus und Hof, Spinnstube sowie Küche und Werkstatt mussten aufgeräumt sein und auf der Leine durfte keine Wäsche mehr hängen, da Unordnung ‒ so der Glaube ‒ von den Dämonen bestraft werde.
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