Auch Muhammad, mit vollem Namen Abū l-Qāsim Muhammad b.ʿAbdallāh b.ʿAbd al-Muttalib b. Hāschim b.ʿAbd Manāf al-Quraschī (* zwischen 570 und 573 Mekka; † 08.06.632 Medina), Religionsstifter des Islam, gilt im Islam als Prophet und Gesandter Gottes.
M. hatte im Laufe seines Lebens rund zehn Ehefrauen. Acht von seinen Kindern sind namentlich bekannt. Seine jüngste Tochter Fatima war die Einzige, deren Nachkommen bis in das Erwachsenenalter überlebten.
Unmittelbar nach seiner Geburt wurde M. zur Amme Halīma bint Abī Dhuʾaib gegeben. Mit sechs Jahren verlor er seine Mutter Āmina. Schließlich kam er in den Haushalt seines väterlichen Onkels Abū Tālib, der als Händler tätig war.
In jungen Jahren arbeitete M. als Schafhirte. Später nahm er angeblich an zwei Reisen der Handelskarawanen in den Norden (Syrien, also in das Oströmische Reich) teil. Um 595 bot ihm seine damalige Arbeitgeberin, eine um 15 Jahre ältere zweifache Kaufmannswitwe namens Chadidscha, die Heirat an. Durch sie erlangte M. finanzielle Unabhängigkeit und soziale Sicherheit. Auf diese Zeit nimmt auch eine mekkanische Sure im Koran direkten Bezug.
Nach gängiger Chronologie war M. 40 Jahre alt, als er zum Propheten berufen wurde, und das erste Offenbarungserlebnis war nach der islamischen Prophetenbiografie ein Traum, in dem er zur Rezitation eines angeblich geschriebenen, in anderen Überlieferungsvarianten gesprochenen Textes aufgefordert wurde. Seine Frau Chadidscha war die Erste, die an M.s Botschaft glaubte. Die Geschichtsschreiber klassifizieren die ersten Muslime der mekkanischen Periode nach folgenden Ereignissen: Muslime, die sich vor M.s Einzug in das Haus von Arqam bekehrten; jene, die während M.s Aufenthalt in jenem Haus den Islam annahmen; die „Auswanderer“ nach Abessinien.
Einflussreiche Bürger aus Yathrib, dem späteren „al-Madina“ („Stadt des Propheten“), boten M. und seinen Anhängern nach den damals geltenden Stammesgesetzen Schutz und Sicherheit in ihrer Stadt, was zwischen 621 und 622 vertraglich festgelegt wurde. Es war dies die Grundlage für seine spätere Auswanderung nach Medina, die als Hidschra bezeichnet wird.
Im Jahre 6 nach M.s Auswanderung nach Medina kam es zu ersten Kontakten mit Vertretern der Quraisch aus Mekka. Im März 628 trat M. mit seinen Anhängern die Reise nach Mekka an, um dort die kleine Pilgerfahrt (ʽUmra) zu vollziehen, woran ihn aber die Mekkaner zu hindern wussten und mit ihm in der Nähe der Grenzen des heiligen Bezirkes von Mekka einen wichtigen Vertrag aushandelten, der fünf wesentliche Punkte enthielt:
- Waffenstillstand für zehn, nach anderen Berichten für zwei Jahre;
- Sicherheit für die Muslime, die in Zukunft die Pilgerfahrt vollziehen wollen oder sich auf den Handelswegen in den Süden befinden;
- Sicherheitsgarantie M.s für die Quraisch auf ihren Handelswegen in den Norden;
- Auslieferung jener Muslime an die Mekkaner, die ohne Erlaubnis ihrer Schutzpatrone nach Medina fliehen sollten;
- Verzicht auf die kleine Pilgerfahrt im Jahr des Vertragsabschlusses, mit Garantie der Pilgerfahrt im darauffolgenden Jahr.
Mit diesem Vertrag erkannten die Quraisch von Mekka M. zwar als vollwertigen Verhandlungspartner, jedoch nicht als Propheten an.
M.s Rückzug mit seinem Verzicht auf die ʿUmra war einer der Gründe für Unzufriedenheit in den Reihen seiner Anhänger. Sure 48 geht auf diese historischen Ereignisse ein. M.s Ziel war es, alle Stämme und Unterstämme der Aus und Chasradsch, ferner die Juden und die Auswanderer aus Mekka in einer einzigen Gemeinschaft (Umma) zusammenzufassen. Hierfür diente die sog. Gemeindeordnung von Medina.
Anfangs stand M. Juden und Christen wohlwollend gegenüber und erwartete, dass sie sich ihm anschließen würden. Viele Koranverse bestätigen hingegen, dass die „Schriftbesitzer“ (ahl al-kitāb) seine Vorstellungen ablehnten.
M. betrachtete sich nicht als Prophet einer „neuen“ Religion, sondern als Reformator des abrahamschen Monotheismus.
Die Opposition gegen M. und seine mekkanischen Anhänger setzte sich aus in und um Medina angesiedelten Juden und auch aus einflussreichen arabischstämmigen Familien der Banu Aus Allāh zusammen, die im Gegensatz zu ihren Stammesgenossen M. mehrere Jahre Widerstand leisteten.
Nach dem Sieg über die Mekkaner bei Badr war M.s Position in Medina jedoch so gestärkt, dass er im April 624 die Vertreibung der als Goldschmiede und Händler in der Stadt lebenden jüdischen Banū Qainuqāʿ veranlassen konnte.
Nach der Eroberung von Chaibar (Mai 628) trat er mit seinen mittlerweile 2.000 Anhängern im März 629 seine Reise nach Mekka an, um dort – wie im Vertrag von al-Hudaibiya festgeschrieben – die kleine Pilgerfahrt (ʿumra) durchzuführen. Im Januar 630 brach die gut organisierte muslimische Armee anlässlich des Bruchs des oben erwähnten Vertrags seitens der Mekkaner in Richtung Mekka auf. M. garantierte jedem, der nicht in die Kämpfe eingriff, allgemeine Amnestie, weshalb Mekka nahezu ohne Blutvergießen durch die Muslime eingenommen wurde; 28 Mekkaner fielen in den Kämpfen, die anderen flüchteten. M. blieb zwei bis drei Wochen in Mekka, reinigte das Heiligtum (Kaaba), ließ sämtliche Götterstatuen aus dem Heiligtum sowie aus den Privathäusern entfernen und zerstören. In der Umgebung der Stadt ließ er die Heiligtümer der Götter al-Manāt und al-ʿUzzā vernichten und forderte die Beduinenstämme auf, dem Islam beizutreten.
Ende Januar 632 kam es zur großen Pilgerfahrt nach Mekka, die als Abschiedswallfahrt in die Geschichte einging. Anfang März 632 erreichte M. Mekka und vollzog mit seinen Anhängern die Wallfahrt, in deren Verlauf alle Einzelheiten der Wallfahrtszeremonien und die damit verbundenen ritualrechtlichen Verpflichtungen unter Einbezug vorislamischer Gebräuche festgelegt wurden.
Eine plötzliche Erkrankung führte am 8. Juni 632 zu M.s unerwartetem Tod im Haus seiner Frau Aischa. Die Todesnachricht löste in Medina große Verwirrung aus, sodass sein Leichnam angeblich einen ganzen Tag vernachlässigt blieb, bis er schließlich unter Aischas Haus begraben wurde. Heute befindet sich sein Grab – mit jenem von Abū Bakr und ʿUmar ibn al-Ḫaṭṭāb – innerhalb der „Prophetenmoschee“, der Hauptmoschee von Medina.
M. bemühte sich auch, die in seiner unmittelbaren Umgebung ansässigen und miteinander rivalisierenden Araberstämme zu vereinigen und in einer Gemeinschaft der Muslime (umma) unter seiner Führung zu integrieren.
Im Islam gilt M. als Prophet (nabī) und Gottesgesandter (rasūl Allāh), dem mit dem Koran das Wort Gottes (Allahs) offenbart wurde. Im Koran wird er als „das Siegel der Propheten“ bezeichnet.
In den Prophetenbiografien finden sich auch Erzählungen über Wunder, die schon vor seiner Geburt sein Prophetentum angekündigt bzw. zu Lebzeiten dieses bestätigt haben sollen.
Die mekkanische Periode der Prophetie wurde in der islamischen Geschichtsschreibung außerdem durch zwei wichtige Ereignissen angereichert, die M.s Bild für die Nachwelt entscheidend geprägt haben:
- die Himmelfahrt (al-miʿrāǧ) vom Kaʿba-Heiligtum in den Himmel am 27. Ramadan, 18 Monate vor der Umsiedlung nach Yathrib und
- die sog. nächtliche Reise (al-isrāʾ) nach Jerusalem, die angeblich 17 Tage vor der Hidschra nach Yathrib stattfand.
Vom Jerusalemer Tempelberg, auf dem später der Felsendom (qubbat aṣ-ṣaḫra) errichtet wurde, soll M. in den Himmel aufgefahren sein, zuvor aber noch ein Gebet mit allen biblischen Propheten einschließlich Jesus geleitet haben. Nach einer kurzen ermahnenden Begegnung mit Gott begab er sich der Legende zufolge anschließend zusammen mit dem Erzengel Gabriel zurück nach Mekka.
Im 11. Jh. wurde es am Hof der Fatimiden üblich, am 12. Rabīʿal-awwal den Geburtstag des Propheten zu feiern. Im 12. J. wurde dieses Fest auch von sunnitischen Herrschern übernommen.
Neben der Prophetenbiografie beschäftigt sich eine weitere historiografische Gattung mit dem Leben und Wirken des Glaubensgründers: die sog. Maghāzī-Literatur, in der im engeren Sinn die Feldzüge M.s bis zu seinem Tod chronologisch abgehandelt werden, die ausschließlich in die medinensische Periode seines Wirkens fallen.
Lit.: Bobzin, Hartmut: Mohammed. München: C.H. Beck, 4. Aufl. 2011.