Sachverhalt:
Vittorio Micheli wurde am 6. Februar 1940 in Scurelle (Italien) geboren und am 1. Juni 1963 im Alter von 23 Jahren geheilt.
Micheli war Gebirgsjäger und gerade einmal 22 Jahre alt, als er an der linken Hüfte und am linken Oberschenkel heftige Schmerzen verspürte. Am 16. April 1962 wurde er daher in das Militärkrankenhaus in Verona eingeliefert, wo man im Hüftbereich eine weiche Geschwulst feststellte, die bereits die Beweglichkeit der linken Hüfte beeinträchtigte. Eingehende klinische, radiologische und histologische Untersuchungen führten zur Diagnose: Sarkom der linken Beckenhälfte mit weitgehender Zerstörung der Hälfte des oberen Iliumflügels, des Daches der Gelenkpfanne und des Oberschenkelkopfes, der frei zu baumeln schien. Die Knochensegmente hatten ein nekrotisches Aussehen; der Oberschenkelknochen und das Knie waren von Osteoporose befallen. Im Verlauf eines Jahres wanderte Micheli von einem Spital zum andern (Militär- wie Zivilspital) ‒ ohne dass er eine spezifische Behandlung erfuhr, weder chirurgisch noch medizinisch noch durch Strahlentherapie. Vielmehr versuchte man den Kranken durch einen Gipsverband vom Becken bis zum linken Fuß ruhigzustellen. Von August 1962 bis Ende Mai 1963 lag er im Militärspital von Trient, mit episodischen und symptomatischen Behandlungen. Sein Allgemeinzustand verschlechterte sich und die lokale Zerstörung schritt weiter voran. 1962 wurde radiologisch eine pathologische Luxation festgestellt. Der Kranke fühlte sich aufgegeben.
Im März 1963 fasste Micheli den Entschluss, an der Diözesanpilgerfahrt nach Lourdes teilzunehmen. In dem für die Pilgerfahrt am 24. Mai ausgestellten Gutachten wurde festgehalten, dass in der unteren Beckenhälfte kein Skelettelement mehr existierte, sondern lediglich eine formlose Masse pastöser Konsistenz, und dass der Kranke unfähig sei, mit dem linken Bein auch nur die geringste Bewegung auszuführen. So wurde Micheli von 24. Mai bis 6. Juni auf einer Trage zu einer Militärpilgerfahrt nach Lourdes mitgenommen und dort mehrmals samt Gipsverband in das Wasser getaucht. Am 1. Juni verspürte er nach dem Bad Hunger und fühlte sich geheilt. Die schmerzstillenden Mittel wurden abgestellt. Dennoch wurde Micheli nach seiner Rückkehr von Lourdes zunächst wieder in das Militärspital von Trient zurückgebracht und einige Monate lang beobachtet. Sein Allgemeinzustand besserte sich, die Lebensfreude nahm zu. Er konnte schon bald wieder gehen, obwohl sein linkes Bein vorsichtshalber noch in einer Gipshülle verblieb. Im Juli und November wurde ein Kontrollröntgen gemacht, fälschlicherweise aber als nicht repräsentativ für eine Veränderung eingestuft. Aufgrund einer leichten Verdauungsstörung und einer Bronchitis wartete man zunächst ab. Im Dezember 1963 führten die Beobachtungen dann zu der optimistischen Bemerkung: Allgemeinbefinden gebessert, keine Schmerzen mehr, beachtliche Gewichtszunahme. Trotz dieser unerwarteten Entwicklung erfolgte jedoch erst Mitte Februar 1964 eine Röntgenaufnahme ohne das Gipskorsett, die einen außergewöhnlichen Wiederaufbau des Knochengewebes in der Beckenhälfte zeigte, welches völlig zerstört gewesen war. (Dieser war jedoch schon 6 Monate vorher erfolgt.) Der Oberschenkelkopf hatte sich neu gebildet und die neue Gelenkpfanne war 4 cm nach oben verschoben. Zwei Monate später waren sich die Ärzte einig, dass Micheli als geheilt entlassen werden konnte. Er wurde zu seiner Stelle zurückgeschickt, in Erwartung der Pension. Micheli nahm dann jedoch unverzüglich wieder eine Arbeit auf und kehrte alljährlich nach Lourdes zurück, um sich in den Dienst der Pilger zu stellen.
1964 präsentierte er sich erstmals dem Ärztebüro. Dieses beobachtete drei Jahre hindurch seinen Gesundheitszustand und registrierte das Fehlen von Rückfällen und Metastasen sowie die funktionelle und anatomische Wiederherstellung der Hüfte. Zudem befasste man sich noch mit der Ausgangsdiagnose durch die Expertise der Initialbiopsie und deren Interpretation, womit Prof. Henri Payan, Inhaber des Lehrstuhls für Pathologische Anatomie der Medizinischen Fakultät von Marseille, beauftragt wurde. Nach all den Kontrollen und Nachuntersuchungen gelangte das Ärztebüro 1967 zur Feststellung, dass es für Michelis Heilung keine medizinische Erklärung gab. Das Dossier wurde anschließend dem Internationalen Medizinischen Komitee übergeben. Mit dem Bericht beauftragte man Prof. Michel Salmon, der diesen 1969 vorlegte.
Das Komitee forderte daraufhin eine Gegenexpertise der sechs Jahre zuvor durchgefuhrten Biopsie an, um die Diagnose endgültig abzusichern, und betraute damit Prof. Fabre, den Inhaber des Lehrstuhls für Pathologische Anatomie der Fakultät von Toulouse. Seine Schlussfolgerungen erwiesen sich als identisch mit den vorhergehenden: „Bösartiger Tumor mit Ursprung im Bindegewebe, nicht in den Knochen“. 1971 präsentierte Prof. Salmon einen neuen Bericht mit zusätzlichen Dokumenten in Bezug auf die ersten Radiographien nach der Rückkehr von Micheli aus Lourdes 1963 und der Schlussfolgerung: echte, unheilbare Krankheit, plötzliche Heilung anlässlich der Wallfahrt nach Lourdes, medizinisch nicht erklärbar. Diese Schlussfolgerung wurde im gleichen Jahr vom Internationalen Medizinischen Komitee einstimmig angenommen.
Medizinisches Gutachten:
Diagnose: Beckensarkom.
Prognose: Keine Aussicht auf Heilung und Lebensgefahr (infaust quoad valetudinem et vitam).
Therapie: Unwirksam.
Art der Heilung: Plötzlich, vollständig und dauerhaft, medizinisch nicht erklärbar.
Kirchliche Approbation: Am 26. Mai 1976 wurde die Heilung von Vittorio Micheli nach positiver Beurteilung durch die kanonische Kommission von Bischof Alessandro Gottardi von Trient als Wunder anerkannt.
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