Sachverhalt: Rose Martin wurde am 28. März 1901 in Perona geboren und lebte zur Zeit der Heilung am 3. Juli 1947, im Alter von 46 Jahren, in Nizza (Frankreich).
Rose war 45 Jahre alt, als ihr am 19. Februar 1946 wegen eines Drüsenkrebsgeschwürs des Gebärmutterhalses die Gebärmutter entfernt wurde (Hysterektomie). Am 25. April 1947 ergab eine gründliche ärztliche Untersuchung einen alarmierenden Zustand mit Metastasenbildung im Beckenbereich und fortschreitendem Kräfteverfall (Kachexie). Die Kranke war ständig bettlägerig, hatte reichlich übelriechende Abgänge und erhielt täglich vier Morphiumspritzen. Es gab keinerlei Hoffnung auf Heilung.
In dieser Situation wurde Rose am 30. Juni 1947 in einem komaähnlichen Zustand nach Lourdes gebracht. Nach dem dritten Bad am 3. Juli 1947 konnte sie plötzlich aufstehen, hatte keine Schmerzen mehr, verhielt sich wie ein normaler Mensch und verspürte geradezu einen Heißhunger. Es bedurfte lediglich noch einer Desintoxikation wegen der erhaltenen Morphiumgaben.
Bei der Heimfahrt zeigte Rose keine Funktionsstörungen mehr, auch der Ausfluss hatte aufgehört. Dr. Fay, ihr Arzt in Nizza, konnte bei der Untersuchung keinerlei Spuren des Tumors mehr feststellen. Rose begann wieder ein normales Leben zu führen und nahm innerhalb von zehn Monaten 17 kg zu.
Im Juli 1948 präsentierte sie sich erneut dem Ärztebüro in Lourdes. Bevor dieses jedoch ein endgültiges Urteil fasste, ersuchte man um eine Rektoskopie und eine Röntgenuntersuchung auf lokaler Ebene. Die Resultate fielen sehr günstig aus, was die Entscheidung des Ärztebüros erleichterte. Die Heilung wurde als gesichert, endgültig und unerklärlich bezeichnet. Zur Bestätigung wurde das Dossier dem Ärztekomitee übergeben, das die Heilung daraufhin im Februar 1949 mit beachtlicher Mehrheit als weder medizinisch noch natürlich erklärbar deklarierte.
Medizinisches Gutachten:
Diagnose: Gebärmutterhalskrebs.
Prognose: Keine Aussicht auf Heilung und Lebensgefahr (infaust quoad valetudinem et vitam).
Therapie: Unwirksam.
Art der Heilung: Plötzlich, vollständig und dauerhaft, medizinisch nicht erklärbar.
Kirchliche Approbation: Die offizielle kirchliche Approbation der Heilung von Rose Martin ließ auf sich warten. Erst am 17. März 1958 erklärte Bischof Rémond von Nizza auf die ausdrückliche Bitte von Bischof Théas von Tarbes und Lourdes hin, dass er „der Schlussfolgerung der kanonischen Kommission vom 5. Mai 1949 zustimmt und sie annimmt“, und bestätigte, dass es „sich bei dieser Heilung wirklich um ein Wunder handelt“.
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