Marie Marguerite

Geheilte von Lourdes.
Sachverhalt: Sr. Marie Marguerite (bürgerlicher Name: Françoise Capitaine) wurde am 13. April 1872 geboren und lebte zur Zeit der Heilung am 22. Januar 1937, im Alter von 64 Jahren, als Klarissin im Kloster von Rennes (Frankreich).
Die Krankheit begann 1924 mit einem Abszess an der linken Niere. In den Folgejahren traten Herzbeschwerden hinzu, während sich die Nierenerkrankung stetig verschlimmerte. 1936 kam es zu einem generalisierenden Ödem an den beiden unteren Gliedmaßen, zu mehrfachen Herzkrisen mit Atembeschwerden und zu einer Gesichtsneuralgie. An ein normales Leben war nicht mehr zu denken und eine Besserung war nicht in Sicht. Die Schwester konnte auch nicht mehr im Bett liegen, sondern musste Tag und Nacht im Lehnstuhl zubringen. Anfang 1937 befürchtete man, dass ihr Tod unmittelbar bevorstehe.
Die Kommunität ihres Konvents begann daraufhin eine Novene zu Unserer Lieben Frau von Lourdes. Da es keine Hoffnung mehr gab, entschloss sich Marie Marguerite während der Novene, die Medikamente durch Lourdeswasser zu ersetzen. Am letzten Tag der Novene, am 22. Januar 1937, verspürte sie bei der heiligen Messe, im Augenblick der Elevation der Hostie, plötzlich große Erleichterung. Das Ödem verschwand. Der damit zu weit gewordene Verband fiel von den Beinen ab, sie konnte Schuhe anziehen und umhergehen. Am nächsten Morgen nahm Marie Marguerite ihre frühere Arbeit wieder auf, die sie acht Jahre nicht mehr hatte ausüben können. Ihrem behandelnden Arzt fiel es dermaßen schwer, an die Heilung zu glauben, dass er die Schwester bis 1945 weiterhin überwachte.
Auf Veranlassung des Erzbischofs, Kardinal Roques, begab sich 1945 eine Kommission von drei Ärzten zu Schwester Marie Marguerite und bestätigte, dass die Heilung nicht mit natürlichen Ursachen erklärt werden könne.
Medizinisches Gutachten:
Diagnose: Abszess an der linken Niere mit knötchenartigem Ödem und Herzkrisen.
Prognose: Keine Aussicht auf Heilung und Lebensgefahr (infaust quoad valetudinem et vitam).
Therapie: Unwirksam.
Art der Heilung: Plötzlich, vollständig und dauerhaft, medizinisch nicht erklärbar.
Kirchliche Approbation: Eine kanonische Kommission prüfte den Fall Anfang 1946 und übergab dem Kardinal-Erzbischof Clément Roques von Rennes ein positives Urteil. Dieser erkannte in der Folge die Heilung von Schwester Marie Marguerite Capitaine am 20. Mai 1946 als Wunder an und brachte zum Ausdruck, dass dieselbe durch das Einwirken Gottes auf die Fürbitte unserer Lieben Frau von Lourdes erfolgt sei.
Es handelt sich hier um eine jener seltenen Heilungen in Verbindung mit Lourdes fernab vom Heiligtum.

Lit.: Andreas Resch: Die Wunder von Lourdes (Reihe R; 5). Innsbruck: Resch, 2., verb. Aufl. 2015.
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