Maleficium taciturnitatis

In den Akten der Hexenprozesse wird wiederholt davon berichtet, dass Angeklagte nichts von den Foltern der Tortur zu merken schienen. Jedenfalls hätten sie mit keiner Miene ihren Schmerz verraten und auf alle an sie gerichteten Fragen geschwiegen. Man nannte dies den „Zauber des Schweigens“ und legte es als Schuld für die Angeklagten aus.
Die Deutung des Phänomens wird in einer Art Autohypnose bzw. in einem Totstellreflex gesehen, was einen Angeklagten zwar gegen jeden Schmerz, nicht aber gegen den gewaltsamen Tod immunisierte. Da man damals nicht wusste, dass derlei Zustände auf natürlichem Weg entstehen können, wurden sie als ein Werk des Teufels und als Hexerei ausgelegt.

Lit.: Lehmann, Alfred: Aberglauben und Zauberei. Bindlach: Gondrom, 1990.
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