(1599-1659), ein in Bailleul (zwischen Dunkerque und Lille in Frankreich) wegen angeblicher Hexerei Angeklagter, der einen Anwalt ablehnte, weil er sich für unschuldig hielt. Nachbarn hatten ihn bezichtigt, einem Kind verhexte Pflaumen gegeben und dadurch dessen Tod verursacht zu haben. Die existierenden Gerichtsakten geben Aufschluss über die Details des ungerechten Prozesses, der aufgrund der durch Folter erpressten Geständnisse mit dem Tod des Angeklagten enden musste. Man fand L. mit gebrochenem Genick in seiner Gefängniszelle.
Das Gericht vermutete, der Teufel habe den Gefangenen getötet, und befahl den Körper zu verbrennen und die Überreste für alle sichtbar an den Galgen zu hängen.
Die offiziellen Berichte über den Fall L. enhalten auch eine aufschlussreiche Liste der Rechnungen, die den Prozess betrafen und aus dem Besitz des Hingerichteten bezahlt werden mussten.
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