Lichtenauer Erklärung

Schlussdokument einer Dialogveranstaltung zwischen Freimaurern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz und Vertretern der katholischen Amtskirche in Lichtenau, Oberösterreich, vom 3. bis 5. Juli 1970. Es beschreibt die Haltung der Freimaurerei gegenüber der katholischen Kirche und ist „eine umfassende Erklärung von freimaurerischer Seite“:
Die Kernsätze der Erklärung vom 5. Juli 1970 sind:

  • Die Freimaurer haben keine gemeinsame Gottesvorstellung. Freimaurerei ist keine Religion und lehrt keine Religion.
  • Die Freimaurer huldigen dem Grundsatz der Gewissens-, Glaubens- und Geistesfreiheit und verwerfen jeden Zwang, der diese Freiheit bedroht. Sie achten jedes aufrichtige Bekenntnis und jede ehrliche Überzeugung. Sie verwerfen jegliche Diskriminierung Andersdenkender.

Die L. E. gipfelt in folgender Schlussaussage (IX):

  • „Wir sind der Auffassung, dass die päpstlichen Bullen, die sich mit der Freimaurerei befassen, nur noch eine geschichtliche Bedeutung haben und nicht mehr in unserer Zeit stehen. Wir meinen dies auch von den Verurteilungen des Kirchenrechtes (CIC), weil sie sich nach dem Vorhergesagten gegenüber der Freimaurerei einfach nicht rechtfertigen lassen von einer Kirche, die nach Gottes Gebot lehrt, den Bruder zu lieben.“
Lit.: Lichtenauer Erklärung, in: Karl R.H. Frick: Satanismus und Freimaurerei: eine Dokumentation bis zur Gegenwart. Graz: Akademische Druck- und Verlagsanstalt, 1986, S. 100ff.
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