(Lat. lex, Gesetz, talio, Vergeltung). Im deutschen weltlichen Recht war die Lex Talionis im 12 Jh. immer noch wirksam. Ein Ankläger, dem es nicht gelang, seine Anschuldigung zu beweisen, hatte dasselbe Strafausmaß zu erwarten wie der von ihm zu Unrecht Beschuldigte. Es gibt Hinweise dafür, dass Ankläger bei Zaubereiprozessen mit Ertränken bestraft wurden.
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