(Pactus Legis Salicae, dt. Salisches Recht), spätantikes Gesetz der Völkerwanderungszeit, das nach traditioneller Auffassung 507-511 auf Anordnung des Merowingerkönigs Chlodwig I. mit dem Adel für die Franken im Frankenreich erlassen wurde. Bei dieser Datierung wäre es eines der ältesten erhaltenen Gesetzbücher. Die Datierung ist heute aber umstritten.
In der Lex Salica, der fränkischen Rechtsabhandlung, wurden vermutlich mündlich überlieferte Rechtsgepflogenheiten erstmals schriftlich niedergelegt. Sie bestimmte das Maleficium durch das Veneficium, d.h. setzte es mit Giftanschlag mit tödlichem Ausgang, also Mord, gleich und forderte ein Wergeld. Bei Zahlungsunfähigkeit wurde der Angeklagte verbrannt. Dies stellt den ersten Fall in den germanischen Rechten dar, der die Verbrennung als Strafe vorsah, und sie blieb es bis zum Karolingerreich. Mörder konnten zum Tode verurteilt, Verräter enthauptet, Diebe gehängt und Sklaven kastriert werden, wenn Letztere beim Diebstahl erwischt wurden.
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