Die L. H. fanden großteils zwischen 1564 und 1681 statt und kosteten etwa 272 Menschen das Leben, wobei die Dunkelziffer weitaus höher sein dürfte. Von den Angeklagten wurde unter Folter ein Geständnis erzwungen, dem nach dem Todesurteil generell die Hinrichtung durch Verbrennen auf dem Scheiterhaufen folgte. Lemgo besaß als einzige lippische Stadt die Blutgerichtsbarkeit und hatte damit das Recht, bei bestimmten Straftaten über Leben und Tod ihrer Bürger zu entscheiden.
Lemgos erste große Hexenjagd erfolgte ab 1628, bei der rund 110 Bürger der Hexerei beschuldigt und 84 Menschen hingerichtet wurden. Jeder Bürger Lemgos musste damit rechnen, wegen Hexerei verfolgt und angeklagt zu werden. In der Regel genügte schon eine Beschuldigung aus der Nachbarschaft oder von Verwandten und Bekannten. Noch schwerwiegender aber war die unter Folter erpresste Aussage über Mitwisser, die sog. Besagung einer überführten Hexe.
Bei ausreichendem Verdacht wurde die vermeintliche Hexe festgenommen, ins Gefängnis gebracht und am ganzen Körper nach einem Hexenmal untersucht. Beim Verhör gab es drei unterschiedliche Phasen: die gütliche Befragung, die Befragung unter Androhung der Folter und Zeigen der Folterwerkzeuge (Territion) und die peinliche Befragung bzw. die Anwendung der Folter selbst. Als weiteres Mittel, um die Schuld der Hexe zu beweisen, galt die Hexenprobe. Am bekanntesten davon war die Wasserprobe, bei der die Hexe an Händen und Füßen gefesselt in kaltes Wasser geworfen wurde. Ging sie unter, war das ein Zeichen ihrer Unschuld. Während oder nach der Folter gab es in der Regel ein Geständnis, ohne das niemand verurteilt werden durfte. In einer zweiten Verhörphase wurden die Angeklagten nach den Namen weiterer Hexen und Mitwisser befragt.
Eine überführte Hexe hatte stets die Todesstrafe zu erwarten. Entweder wurde sie auf dem Scheiterhaufen lebendig verbrannt oder vorher mit dem Schwert enthauptet, was als Gnadenakt angesehen wurde und von den Angehörigen bezahlt werden musste. Auch der lippische Graf hatte einen gewissen Einfluss auf die Prozesse. So konnte er die Begnadigung zum Schwert verkünden und die damit verbundenen Gebühren kassieren. Der Scheiterhaufen wurde für gewöhnlich auf dem Lemgoer Marktplatz errichtet und war ein großes Spektakel für die Bevölkerung.
Die wahrscheinlich ältesten Dokumente über einen Lemgoer Hexenprozess stammen aus dem Jahr 1509. Laut der Historia Westphaliae von Bernhard Witte wurden am 25. April dieses Jahres 14 Frauen und ein Scolasticus wegen Giftmischerei verhaftet. Eine der Frauen hatte einer Mutter ein Mittel gegeben, das die Versöhnung mit ihrem Sohn bewirken sollte. Dieser aber war nach Einnahme des Mittels gestorben. Sieben der festgenommenen Frauen gestanden unter Folter mehrere Verbrechen und erlitten den Feuertod. Im Stadtarchiv Lemgo befinden sich rund 200 einschlägige Prozessakten. Sie gehören zu den umfangreichsten lokalen Zeugnissen über Hexenprozesse in Deutschland.
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