Sachverhalt: Marie Lemarchand wurde 1874 in Caen (Frankreich) geboren und am 21. August 1892 im Alter von 18 Jahren geheilt.
Marie war von einem Lupusgeschwür, einer tuberkulösen Haut- und Flechtenerkrankung, befallen, welche die ganze linke Wange, die Lippen und einen Teil des Mundes bedeckte. Ihr Gesicht wirkte insgesamt abstoßend. Der behandelnde Arzt, Dr. Lanéèle aus Caen bezeichnete sie als unheilbar.
In dieser lebensbedrohlichen Situation setzte Marie alle Hoffnungen auf Lourdes. Am 19. August 1892 fuhr sie mit dem nationalen Pilgerzug von Paris aus nach Lourdes. Am 20. August kam sie das erste Mal zur Grotte. Am 21. August wurde sie nach dem Eintauchen in das Wasserbecken von den eitrigen Geschwüren im Gesicht und an den Füßen augenblicklich und vollständig geheilt. Dr. d’Hombres, ein Zeuge der Heilung, schilderte seine Bestürzung über ihr außergewöhnlich abstoßendes Äußeres. Die beiden Wangen, der untere Teil der Nase und die Oberlippen seien von einer stark eiternden Geschwulst tuberkulöser Natur bedeckt gewesen. Als er sie nach der Heilung im Spital besuchte, sah er nur noch eine rote Hautfläche, die trocken und wie von einer neu gebildeten Haut überzogen war. Die mit Eiter verschmutzten leinenen Verbandstücke lagen neben ihr. Eine gleichartige Wunde am Bein war ebenfalls trocken, berichtete er dem Ärztebüro in Lourdes.
Medizinisches Gutachten:
Diagnose: Lungentuberkulose mit Geschwüren im Gesicht und am Bein.
Prognose: Keine Aussicht auf Heilung und Lebensgefahr (infaust quoad valetudinem et vitam).
Therapie: Angemessen, aber unwirksam.
Art der Heilung: Plötzlich, vollständig und dauerhaft, medizinisch nicht erklärbar.
Kirchliche Approbation:
Auch eine eingehende Überprüfung durch die Heimatdiözese Paris befand die Heilung für wissenschaftlich nicht erklärbar.
Am 6. Juni 1908 wurde die Heilung von Marie Lemarchand, nach ihrer Heirat Frau Authier, durch Erzbischof Amette von Paris als Wunder anerkannt.
Lit.: Resch, Andreas: Die Wunder von Lourdes (Reihe R; 5). Innsbruck: Resch, 22015.