(1928-1930). In diesem Prozess in Leitmeritz, Böhmen, wurde Hermann Steinschneider, bekannt als Erik Jan Hanussen, des Betruges in 34 Fällen angeklagt, weil er Klienten aufgrund angeblicher paranormaler Erfahrungen beraten hatte. Hanussen verteidigte sich u.a. damit, dass er bei vergleichbaren Prozessen selbst als vereidigter Sachverständiger mitgewirkt habe. Außerdem erklärte er sich zu ASW-Experimenten im Gerichtssaal bereit, woraufhin man ihm mitteilte, dass er den Beweis nicht erbringen müsse. H. bestand jedoch auf den Experimenten, von denen zumindest einige im Sinne der ASW-Hypothese verliefen. Im Urteil (Freispruch) steht der Satz: „Übrigens glaubt der Gerichtshof bei aller Vorsicht aussprechen zu dürfen, dass der Angeklagte über gewisse rätselhafte Geisteskräfte verfügt.“ > Hanussen, Erik Jan.
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