Durch Gerbung chemisch haltbar gemachte Tierhaut, deren natürliche Faserstruktur weitgehend erhalten ist.
Vorstellungen, dass im L. noch verhängnisvolle Kräfte jener Tiere, aus deren Haut es gewonnen wurde, stecken würden und dass es durch deren Tod möglicherweise mit Unreinheit behaftet ist, führten sogar zu L.-Verboten. So durfte in das Heiligtum der römischen Quell- und Geburtsgöttin Carmenta nichts aus L. gebracht werden. Die chinesischen Buddhisten ließen durch einen besonderen Dämon diejenigen, die statt der üblichen Filzsohlen Schuhe mit Ledersohlen getragen hatten, vor den höllischen Richterstuhl zerren.
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