Kult

Bezeichnet den gesamten Bereich des Umgangs des Menschen und seiner religiösen Gemeinschaft mit den ihn bestimmenden höheren Mächten, Gottheiten oder dem Gott. Wirksam wird der K. durch seinen Vollzug selbst. Die kultische Handlung bewirkt das mit ihr Bezeichnete und Gemeinte. Oft sind es mythische Motive, in denen die Ursprünge bestimmter kultischer Verrichtungen begründet sind. Dort, wo der Kult in seinen Formen und Riten nicht mehr vollzogen wird, verlieren auch die mythischen Überlieferungen ihre Bedeutung und geraten in Vergessenheit.

Lit.: Lexikon für Theologie und Kirche (LThK), Bd. 6. Freiburg i.Br.: Herder, 1997.
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