Kriminaltelepathie

Der seit Beginn der 1920er Jahre verwendete Terminus bezeichnet die Hinzuziehung von personalen Medien, hellseherischen oder sensitiven Personen, bei polizeilichen und privaten Ermittlungen in tatsächlichen oder vermuteten Kriminal- bzw. Verbrechens- oder Vermisstenfällen.
In außereuropäischen Kulturen ist z.T. die institutionalisierte K. ein Begriff. So galten in Äthiopien in früherer Zeit die telepathisch begabten Lebascha als eine Berufsgruppe, die bei Diebstählen und Verbrechen offiziell konsultiert wurde.

Lit.: Bonin, Werner: Lexikon der Parapsychologie und ihrer Grenzgebiete. Bern/München: Scherz, 1976; Mayer, Gerhard u.a.: An den Grenzen der Erkenntnis. Handbuch der wissenschaftlichen Anomalistik. Stuttgart: Schattauer, 2015.
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