Kesselfang

Auch Kesselprobe (iudicium aquae ferventis), Ordal der Heißwasserprobe. Bei dieser Probe wurde ein kleiner Gegenstand in einen Kessel mit kochendem Wasser geworfen, den die beschuldigte Person herauszuholen hatte. Dieses von seinem Ursprung her vermutlich vorchristliche Orakel ist in seiner Anwendung bei verschiedenen germanischen Stämmen im 8. und 9. Jh. überliefert. Der Glaube, Gott werde den zu Unrecht Beschuldigten durch ein Zeichen beistehen, erlaubte seine Anwendung.

Lit.: Moser, Dietz-Rüdiger [Hrsg.]; Glaube im Abseits: Beiträge zur Erforschung des Aberglaubens. Darmstadt: Wiss. Buchges., 1992.
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